Ein Insasse der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon kann eine Entschädigung geltend machen. Die Zelle, in der er untergebracht war, entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen, wie das Genfer Zwangsmassnahmengericht entschied.
Der minimale Platz, der in einer Zelle zur Verfügung stehen muss, beträgt vier Quadratmeter. Die Zelle, in der der betroffene Häftling hausen musste, mass jedoch lediglich 3,84 Quadratmeter, wie die Anwältin des Häftlings, Dina Bazarbachi, am Mittwoch einen Bericht der Tageszeitung «Le Temps» bestätigte.
Die Anwältin will nun eine Entschädigungsforderung für ihren Klienten stellen. Sie will einen Betrag von 17’000 Franken einfordern, was 100 Franken pro Hafttag entsprechen würde. Der Häftling verbüsst wegen Diebstahls eine Freiheitsstrafe in Champ-Dollon.
Die Anwältin hatte vergeblich die Freilassung ihres Mandanten gefordert, indem sie dessen unwürdige Behandlung anprangerte. Die Anwältin hat zudem die Freilassung eines anderen Häftlings in Champ-Dollon gefordert, der sogar auf dem Boden schlafen muss.