Angesichts des Bienensterbens haben die EU und die Schweiz Einschränkungen für drei Insektizide beschlossen. Im Kampf um ein Millionengeschäft kann die Industrie in der Schweiz bereits einen Erfolg verbuchen: Das Verbot gilt erst ab Dezember.
Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) hätten die Bewilligungen für Raps- und Maissaatgut, das mit Nervengiften der Neonicotinoid-Gruppe gebeizt ist, schon ab Herbst suspendiert werden sollen.
Dagegen waren das betroffene Agrochemie-Unternehmen Syngenta und der Wirtschaftsverband scienceindustries auf die Barrikaden gegangen. An einem Mediengespräch in Bern kündigte BLW-Vizedirektorin Eva Reinhard am Dienstag an, dass das Verbot analog zur EU auch in der Schweiz erst ab 1. Dezember gelten soll.
Reinhard stellte an dem Anlass klar, dass die Suspendierung der Bewilligung für die nächsten zwei Jahre nicht allein auf wissenschaftlichen Kriterien beruhe. «Es ist auch eine Frage der Gesellschaft, welche Gewichtung wir dem Schutzziel Biene zumessen», sagte sie.
Neue Studien gefordert
Die EU-Kommission hatte Ende April beschlossen, den Einsatz von Nervengiften der Neonicotinoid-Gruppe für zunächst zwei Jahre einzuschränken. Gemäss einer Studie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sind die Schädlingsbekämpfungsmittel für das grassierende Bienensterben verantwortlich.
Betroffen sind die Produkte Thiamethoxam des Basler Agrochemie-Konzerns Syngenta sowie Clothianidin und Imidacloprid der deutschen Bayer. Die Unternehmen müssen nun weitere Untersuchungen durchführen, um die Auswirkungen der Wirkstoffe auf Bienen zu testen. Zudem sollen neue Techniken entwickelt werden, um das Risiko für Bienen zu reduzieren.
Von der Politik droht ihnen jedoch bereits neues Ungemach. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK) fordert mit einer Motion vom Bundesrat, die Suspendierung auf Sonnenblumenkulturen und auf weitere Insektizide auszuweiten.