Inselspital in Bern muss entlassene Ärztin nicht weiterbeschäftigen

Der Arbeitskonflikt zwischen einer entlassenen Oberärztin und dem Inselspital ist um ein Kapitel reicher: Das bernische Obergericht hat einen Entscheid der Vorinstanz aufgehoben, sodass die «Insel» die Anästhesistin nun doch nicht provisorisch wieder einstellen muss.

Inselspital muss entlassene Ärztin nicht mehr beschäftigen (Archiv) (Bild: sda)

Der Arbeitskonflikt zwischen einer entlassenen Oberärztin und dem Inselspital ist um ein Kapitel reicher: Das bernische Obergericht hat einen Entscheid der Vorinstanz aufgehoben, sodass die «Insel» die Anästhesistin nun doch nicht provisorisch wieder einstellen muss.

Noch offen ist indessen, ob die Ärztin den Entscheid des Obergerichts ans Bundesgericht weiterzieht, wie ihr Anwalt, Rolf P. Steinegger am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bekannt gab.

Der Arbeitskonflikt schwelt schon seit geraumer Zeit. Die Ärztin und Wissenschaftlerin prangert schlechte Arbeitsbedingungen für Frauen an der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie des Berner Inselspitals an.

Per November 2014 wurde der Anästhesistin gekündigt. Sie wehrte sich auf dem Rechtsweg gegen die ihrer Ansicht nach missbräuchliche Kündigung und verlangte eine Weiterbeschäftigung, bis das gesamte Verfahren abgeschlossen sei.

In erster Instanz bekam die Ärztin letzten Januar Recht. Das Regionalgericht Bern-Mittelland ordnete an, dass die Anästhesistin ihre Arbeit im Spital provisorisch wieder aufnehmen darf.

Das Inselspital legte gegen diesen Entscheid Berufung ein und bekam nun vor Obergericht Recht. Der Medienverantwortliche des Inselspitals, Markus Hächler, bestätigte am Samstag auf Anfrage eine Meldung der «Berner Zeitung».

Für die betroffene Ärztin ist die Betrachtungsweise des Obergerichts nicht nachvollziehbar, wie sie in einer Medienerklärung schreibt. Das Obergericht habe zwar ihre Standpunkte praktisch in vollem Umfang geschützt, trotzdem aber ein überwiegendes öffentliches Interesse des Inselspitals an einer Nicht-Wiedereinstellung als gegeben erachtet.

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