IP-Adresse in Fall von Schumachers Krankenakte ermittelt

Bei der Suche nach dem Dieb eines Dokuments aus Michael Schumachers Krankenakte hat die Justiz einen Erfolg erzielt: Die IP-Adresse des Computers, von dem aus der Arztbrief Journalisten zum Kauf angeboten wurde, stammt von einem Helikopter-Unternehmen in der Schweiz.

Grenoble, Lausanne, Zürich: Die Akte Schumacher zieht weite Kreise (Bild: sda)

Bei der Suche nach dem Dieb eines Dokuments aus Michael Schumachers Krankenakte hat die Justiz einen Erfolg erzielt: Die IP-Adresse des Computers, von dem aus der Arztbrief Journalisten zum Kauf angeboten wurde, stammt von einem Helikopter-Unternehmen in der Schweiz.

Dass die IP-Adresse einem Unternehmen in der Schweiz zugeordnet werden kann, teilte die Staatsanwaltschaft in der französischen Alpenstadt Grenoble am Montag mit.

Laut der Regionalzeitung «Dauphiné Libéré» war eine Zeit lang erwogen worden, das Helikopter-Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich mit dem Krankentransport des Formel-1-Rekordweltmeisters von Grenoble in die Schweiz zu beauftragen.

Daher hatte die Firma auch eine Kopie des Arztbriefes erhalten, der später Journalisten für 60’000 Schweizer Franken zum Kauf angeboten wurde. Vor zwei Wochen war der Diebstahl des Dokuments bekannt geworden. Dies hatte für Empörung gesorgt.

Das rund zwölfseitige Schreiben enthält Angaben zur mehrmonatigen Behandlung Schumachers in der Uni-Klinik Grenoble. Bestimmt war es für das Universitätsspital CHUV in Lausanne, in das Schumacher im Juni zur Reha gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft Grenoble, die zunächst ermittelte, hat den Fall inzwischen den Schweizer Behörden übergeben, wie sie mitteilte.

Rega: Keine Kenntnisse von Untersuchungen

Weil das verdächtige Helikopter-Unternehmen im Kanton Zürich seinen Sitz hat, müsste der Fall theoretisch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft landen. Dort weiss man zum jetzigen Zeitpunkt aber von nichts. Man habe bisher weder den Fall noch ein Rechtshilfegesuch aus Frankreich erhalten, hiess es am Montag auf Anfrage der sda.

Die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega gab auf Anfrage bekannt, sie sei im Besitz dieses medizinischen Berichtes gewesen. Im Zusammenhang mit der Verlegung des Patienten habe sie medizinische Abklärungen getroffen und den Transport per Ambulanz organisiert, schreibt die Rega in einer Stellungnahme.

Im Rahmen dieser Abklärungen sei ihr vom Spital in Grenoble auch ein medizinischer Bericht zur Verfügung gestellt worden. Dass dieser aber den Medien zum Kauf angeboten worden sei, habe man aus den Medien erfahren.

Die Rega sei diesbezüglich nicht von Untersuchungsbehörden kontaktiert worden und habe keine Kenntnisse von laufenden Untersuchungen. «Nach heutigem Informationsstand gehen wir davon aus, dass das Arzt- und Patientengeheimnis gewahrt wurde.»

Schumacher war Ende Dezember im französischen Skigebiet Méribel bei einem Sturz mit dem Kopf auf einen Felsen geprallt. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und lag wochenlang im Koma. Am 16. Juni wurde er, bereits aus dem Koma erwacht, unter grösster Diskretion von Grenoble zur Reha nach Lausanne gebracht.

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