Im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli muss die Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann am 28. November vor dem Zürcher Bezirksgericht erscheinen. Zur Verhandlung vor dem Einzelgericht geladen sind auch die Privatkläger: Christoph Mörgeli und die Universität Zürich.
Gemäss der Verfügung, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt, ist es der Privatklägerschaft freigestellt, ob sie an der Hauptverhandlung erscheinen wird. Dazu verpflichtet ist jedoch die Beschuldigte Iris Ritzmann.
Er werde sicher an der Hauptverhandlung teilnehmen, sagte Mörgeli am Dienstag zur Nachrichtenagentur sda. Er werde als Zivilforderungen den Reputationsschaden und den Stellenverlust geltend machen, die er erlitten habe.
Anträge an Hauptverhandlung
Laut Staatsanwalt Andrej Gnehm hat Ritzmann sich der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gemacht. Seine Anträge stellt er laut Anklageschrift an der Hauptverhandlung.
Ritzmann soll einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» den noch unter Verschluss gehaltenen Bericht über die Objektsammlung des Medizinhistorischen Museums (den so genannten Jütte-Bericht) und den nicht freigegebenen Akademischen MHIZ-Bericht 2011 zugänglich gemacht haben.
Zudem habe sie ihm ihre persönlichen Zugangsdaten für diverse geschützte Uni-Datenbanken verraten, so die Anklage. Und sie habe ihm erst noch interne Informationen über Sitzungen zum Thema Mörgeli sowie Informationen über weitere interne Vorgänge per E-Mail zugespielt. Die Indiskretionen brachten die «Affäre Mörgeli» ins Rollen.
Ritzmann selbst hat die Vorwürfe stets bestritten. Wie sie im Zusammenhang mit der Anklageerhebung vor einem Monat sagte, ist für sie die bevorstehende Gerichtsverhandlung kein «Müssen», sondern ein «Dürfen». Sie sei erleichtert, dass sie nun endlich Gelegenheit erhalte, vor einem unparteiischen Gremium ihre Sicht der Dinge darzulegen.