Am Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am Montag der Prozess gegen vier Iraker, denen Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Sie sollen Vorbereitungen getroffen haben, um in der Schweiz einen Anschlag zu verüben.
Details zum geplanten Terrorakt gehen aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft nicht hervor. Darin festgehalten wird hingegen, dass die zwischen 29 und 34 Jahre alten Männer im Begriff waren, Informationen, Material und geeignete Personen zu organisieren, um einen Sprengstoffanschlag durchzuführen.
Die Kommunikation zwischen den Männern und weiteren Personen im Irak und in Syrien wurde unter anderem mittels Facebook bewerkstelligt. Dabei verwendeten die mutmasslichen Terroristen Codewörter. So stand «Brot backen» für Bomben bauen oder «Wassermelonen» für Bomben.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, warnten sich die Beteiligten immer wieder, vorsichtig zu sein. Es wurde auch die Vermutung geäussert, dass sie vielleicht überwacht würden.
Schlepper organisiert
Zwei der Angeklagten sollen sich zudem als Schleuser für den Islamischen Staat (IS) betätigt haben. Gemäss Anklageschrift haben sie einzelnen Personen geholfen, Schlepper und finanzielle Mittel zu beschaffen und Reiserouten zu bestimmen.
Einem der beiden mutmasslichen Schleuser wird zudem vorgeworfen, Gewaltdarstellungen gezeigt und zugänglich gemacht zu haben. Er soll auf einem Facebook-Konto Fotos von getöteten und verstümmelten Personen hochgeladen haben. Diese waren mit Kommentaren versehen, welche die Gewaltdarstellungen verherrlichten oder bejahten.
Drei der Angeklagten wurden am 21. März beziehungsweise am 8. April 2014 in der Schweiz festgenommen. Das Strafverfahren wurde später auf den vierten Angeklagten ausgedehnt.
Urteil für Mitte März erwartet
Alle Angeklagten stammen aus zwei benachbarten Städten im Nordirak. Zwei von ihnen lebten 2011 in einer gemeinsamen Wohnung in Damaskus, wo sie von einem dritten Angeklagten besucht wurden.
Das Bundesstrafgericht hat für den Prozess fünf Tage sowie zwei Reservetage eingeplant. In der Kantonshauptstadt Bellinzona wurde bereits eine Woche vor Prozessbeginn damit begonnen, Absperrzäune in der Nähe des Gerichtsgebäudes zu errichten. Für den Verkehr und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung soll es während des Prozesses Einschränkungen geben.
Das Urteil soll am 18. März verkündet werden.