Islamist in Bangladesch verliert Berufungsprozess gegen Todesurteil

In Bangladesch hat ein führender Islamist ein letztes Berufungsverfahren gegen sein Todesurteil verloren. Der Oberste Gerichtshof wies den Berufungsantrag von Mohammed Kamaruzzaman zurück.

Mohammed Kamaruzzaman verlässt das Gericht 2013 (Archivbild) (Bild: sda)

In Bangladesch hat ein führender Islamist ein letztes Berufungsverfahren gegen sein Todesurteil verloren. Der Oberste Gerichtshof wies den Berufungsantrag von Mohammed Kamaruzzaman zurück.

Dem Führungsmitglied der islamistischen Partei Jamaat-e-Islami droht nun die Hinrichtung wegen Verbrechen während des Unabhängigkeitskriegs 1971, wenn der Staatspräsident ihn nicht begnadigt. Kamaruzzaman muss nun entscheiden, ob er ein Gnadengesuch an den Präsidenten stellt. Seine Hinrichtung könnte die aktuelle politische Krise weiter verschärfen.

Der Parteiführer war im Mai 2013 von einem Kriegsverbrechertribunal wegen Folter, Entführung und Mord während des blutigen Kriegs 1971 zum Tode verurteilt worden. Anwälte von Kamaruzzaman argumentierten daraufhin, es gebe «ernste Widersprüche» in den Zeugenaussagen.

Ein Berufungsgericht bestätigte im November 2014 aber das Urteil. Aktivisten äusserten sich erfreut über die erneute Ablehnung des Berufungsantrags. «Wir sind froh. Er ist ein notorischer Kriegsverbrecher», sagte Anwar Hossain, der selbst im Unabhängigkeitskrieg kämpfte. «Wir hoffen, dass er baldmöglichst hingerichtet wird.»

Das Kriegsverbrechertribunal hat 2013 eine ganze Reihe islamistischer Politiker wegen der Verbrechen im Krieg gegen Pakistan 1971 verurteilt und damit wochenlange blutige Unruhen ausgelöst. Insbesondere die Hinrichtung des Jamaat-Führers Abdul Quader Molla im Dezember 2013 führte zu Protesten.

Während die Regierung die Urteile als notwendig sieht, um die schmerzhafte Epoche aufzuarbeiten, betrachten die Oppositionsparteien die Prozesse als politisch motiviert. In dem Unabhängigkeitskrieg hatte sich das damalige Ost-Pakistan mit Unterstützung Indiens vom Westteil des Landes abgespalten.

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