Ein Gericht in Israel hat eine Zivilklage wegen der Tötung der US-Pazifistin Rachel Corrie durch eine Planierraupe der israelischen Armee im Jahr 2003 zurückgewiesen. Der Richter kam in seinem Urteil in Haifa am Dienstag zum Schluss, dem Bulldozer-Fahrer sei keine Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Die Ermittlungen der Militärpolizei seien korrekt geführt worden. Corrie sei das Opfer eines Unfalls, und Beschuldigungen, wonach ein Video über den Vorfall zerstört worden sei, träfen nicht zu.
Die 23-jährige Aktivistin war im März 2003 von einer Planierraupe überrollt worden. Sie hatte damals in Rafah im südlichen Gazastreifen zusammen mit anderen Mitgliedern der Friedensorganisation Internationalen Solidaritätsbewegung (ISM) gegen die Zerstörung eines palästinensischen Hauses demonstriert.
Corries Familie protestierte gegen die Entscheidung der israelischen Armee, den Fall zu schliessen. Im März 2010 reichte sie Zivilklage gegen den Staat Israel und das Verteidigungsministerium an.
Berufung angekündigt
Ihr Anwalt Hussein Abu Hussein kündigte nach der Abweisung der Klage vom Dienstag Berufung gegen das Urteil an. Die Mutter Cindy Corrie, die zusammen mit ihren Mann Craig an der Verhandlung teilnahm, äusserte sich „zutiefst traurig und verstört“ über den Richterspruch.
„Wir denken, Rachels Tod hätte vermieden werden können“, sagte sie. Aber sie wisse, dass Israel über ein „gut geschmiertes System zum Schutz seiner Militärs“ verfüge.
Vorsatz oder Unfall?
Augenzeugen – Pazifisten und Palästinenser – hatten berichtet, der Fahrer der Planierraupe habe Corrie vorsätzlich überrollt. Die Demonstration habe länger als zwei Stunden gedauert, und die Demonstranten seien klar zu sehen gewesen.
Dagegen kam die Armee zu dem Schluss, Corrie sei zu Tode gekommen, als sie die Armee-Bulldozer in ihrer Arbeit gestört habe. Sie sei nicht überrollt, sondern unter Massen von Erde und Baumaterial verschüttet worden.
Die Armee beschuldigte Corrie und die ISM-Aktivisten ausserdem, durch ihr „illegales und unverantwortliches Verhalten“ den Tod mitverantwortet zu haben. Der Militär-Generalsstaatsanwalt schloss 2003 das Dossier. Disziplinarmassnahmen wurden nicht ergriffen.