Die Staatsanwältin in der Affäre Hildebrand hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich den beschuldigten IT-Mitarbeiter als «wenig einsichtig» kritisiert. Mit seinem Verdacht hätte er sich ohnehin zuerst an eine interne Stelle wenden sollen.
Der IT-Mitarbeiter hält sich für unschuldig, wie aus dem Plädoyer der Staatsanwältin zu schliessen war. Er habe – laut der Staatsanwältin – geltend gemacht, dass er bloss «einen richtigen Weg» gesucht habe, um die in seinen Augen heiklen Devisengeschäfte des damaligen Nationalbankpräsidenten bekannt zu machen.
Und jetzt fühle er sich als Opfer, das juristisch verfolgt werde. Dass er aber juristisch belangt werden soll, dass sei ihm wegen seiner Handlungen zuzuschreiben, sagte die Staatsanwältin weiter. Der IT-Mitarbeiter habe drei Printscreens mit geheimen Daten von Hildebrands Konto angefertigt und herausgegeben.
«Keinen Missstand aufgedeckt»
Einen Missstand habe er damit nicht aufgedeckt, sagte die Staatsanwältin weiter. Zudem hätte sich der IT-Mitarbeiter mit seinem Verdacht ohnehin zunächst an eine interne Stelle wenden müssen. Rechtfertigungsgründe für die Tat lägen nicht vor.
Der 43-jährige Beschuldigte erschien nicht zur Verhandlung. Er war vom Gericht aufgrund eines Arztgesuches dispensiert worden. Die Anklage verlangt für den Informatiker eine Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bankengesetz. Dafür soll er mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bestraft werden.
Als nächstes folgt der zweite Teil des Anklage-Plädoyers, in dem die Beteiligung des Thurgauer SVP-Kantonsrats Hermann Lei zur Sprache kommen wird. Er hatte dem IT-Mitarbeiter, einem ehemaligen Schulfreund, Kontakt zu Christoph Blocher vermittelt.
Danach folgen die Plädoyers der Verteidiger des IT-Mitarbeiters und von Lei. Das Urteil wird am Mittwoch, 13. April, eröffnet.