Italiens strenges Drogengesetz laut Verfassungsgericht rechtswidrig

Italiens Verfassungsgericht hat ein seit 2006 geltendes Anti-Drogen-Gesetz für rechtswidrig erklärt. Die Gleichstellung der Strafen für den Konsum von weichen und harten Drogen widerspreche dem Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit in Bezug auf das Fehlverhalten.

Cannabis gehört zu den weichen Drogen (Bild: sda)

Italiens Verfassungsgericht hat ein seit 2006 geltendes Anti-Drogen-Gesetz für rechtswidrig erklärt. Die Gleichstellung der Strafen für den Konsum von weichen und harten Drogen widerspreche dem Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit in Bezug auf das Fehlverhalten.

Ziel des Gesetzes war es, die US-Vision der «Null-Toleranz» auch in Italien zu etablieren. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, das von der Mitte-Rechts-Regierung um Ex-Premier Silvio Berlusconi unterstützt worden war, werden Besitzer von einem Gramm Marihuana ebenso drakonisch verfolgt wie organisierte Rauschgifthändler.

Nach dem Spruch des Verfassungsgerichts gilt jetzt wieder ein mit einem Referendum im Jahr 1993 geändertes Drogengesetz, das mildere Strafen für den Konsum und Handel weicher Drogen vorsieht. Die Parteien werden entscheiden müssen, ob sie dem Parlament ein neues Anti-Drogen-Gesetz vorlegen werden.

Doch die Fronten sind verhärtet. Während die konservativen Mitte-rechts-Parteien das Urteil des Verfassungsgerichts kritisierten, lobten es die Linksparteien.

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