IV-Revision 6a bringt weniger als erwartet

Der Bund präsentiert eine gemischte Bilanz zu den letzten IV-Revisionen: Die Revision 6a, dank der mehr IV-Rentner ins Arbeitsleben zurückfinden sollten, erfüllte die Erwartungen zahlenmässig bisher nicht. Die Rentenzahl nimmt wegen früherer Revisionen dennoch ab.

Trotz Revision: Viele IV-Bezüger haben weiterhin Anspruch auf Unterstützung (Symbolbild). (Bild: sda)

Der Bund präsentiert eine gemischte Bilanz zu den letzten IV-Revisionen: Die Revision 6a, dank der mehr IV-Rentner ins Arbeitsleben zurückfinden sollten, erfüllte die Erwartungen zahlenmässig bisher nicht. Die Rentenzahl nimmt wegen früherer Revisionen dennoch ab.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am Montag eine Zwischenbilanz zu den jüngsten IV-Revisionen vorgelegt. Mit der Revision 6a, welche die Wiedereingliederung von IV-Rentnern zum Ziel hat und die 2012 in Kraft getreten ist, sollten allein 12’500 laufende Renten bis 2019 wegfallen. Gemeint sind damit Vollrenten, in die Voll- und Teilrenten eingerechnet sind.

Die Resultate sind bislang ernüchternd: Nach Schätzungen aus dem Jahr 2009 hätten in den vergangenen zwei Jahren 4364 Renten weggefallen sollen. Effektiv waren es 2776.

Bei Rentenüberprüfungen werden nicht wesentlich mehr Renten aufgehoben als vor der Revision. In stärkerem Ausmass als erwartet werden jedoch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes geltend gemacht, die dann zu höheren Renten führen, wie das BSV schreibt.

Zunahme verlangsamt

Wiedereingliederungsmassnahmen, das Kernstück der Reform, erhalten einige hundert Personen mehr als vor Einführung des Pakets, was sich erst mit der Zeit auswirken dürfte. Laut BSV befinden sich rund 20 Prozent mehr Leute in solchen Massnahmen als vor der Revision. Das Ziel ist, dass bis 2018 rund 17’000 Personen zurück ins Erwerbsleben finden.

Der gesamte Rentenbestand ist aber trotz beschränkter Wirkung der jüngsten Revision zurückgegangen. Zwischen 2008 und Ende 2013 nahm die Zahl der Renten laut der Bilanz unter dem Strich um 12’231 ab. Einen solchen Rückgang hatte das BSV in der Schätzung von 2009, in der alle IV-Revisionen berücksichtigt wurden, erst für 2016 erwartet.

Der Grund liegt darin, dass das Bundesamt vor der Revision 6 die Wirkung der Revisionen 4 und 5 zu pessimistisch einschätzte. Die IV-Stellen genehmigten weniger Neurenten als erwartet worden war. 2013 kamen beispielsweise rund 13’100 Neurenten dazu – erwartet worden waren 15’500 Neurenten.

Sanierung auf Kurs

Kurz gesagt: Zwar fielen weniger laufende Renten weg, es kamen jedoch auch weniger neue dazu. Das BSV zieht folglich eine positive Zwischenbilanz zu den Revisionen und es betont, dass noch nicht alle Massnahmen gewirkt hätten. Im Januar 2014 waren bei der Invalidenversicherung 229’800 Renten registriert, Tendenz sinkend.

Zur finanziellen Wirkung der Revisionen spricht das Bundesamt im Departement von Sozialminister Alain Berset von einer «grossen Wirkung auf die Ausgaben der IV», da die laufenden Renten und damit der grösste Kostenpunkt der IV abgenommen hätten. Die IV sei auf gutem Weg, das Sanierungsziel – unter anderem die Tilgung der Milliardenschulden beim AHV-Fonds – zu erreichen.

Senkungspotenzial wurde «deutlich überschätzt»

Anders als angenommen kam es auch bei einem weiteren Punkt der Revision, der Überprüfung von Rentnern, die Beschwerden geltend machen, welche schwer zu diagnostizieren sind (Schleudertrauma etc.), zu einem weniger grossen Wegfall von Renten. Hier rechnete der Bund mit einem Wegfall von 4500 Renten. Nach zwei Jahren und der Überprüfung der rund 80’000 Dossiers sind aber nur 500 Renten weggefallen.

Das Potenzial zur Senkung sei «deutlich überschätzt» worden, schreibt das BSV. In den meisten Fällen blieb die Rente demnach gerechtfertigt, weil die Rentner beispielsweise an weiteren Krankheiten litten, bei der Neubeurteilung neue Diagnosen gestellt wurden oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes festgestellt wurde.

Das Seilziehen um weitere IV-Revisionen läuft derweil weiter. Der zweite Teil der 6. IV-Revision scheiterte zwar im vergangenen Sommer im Parlament. Darin war unter anderem ein stufenloses Rentensystem vorgesehen. Im April beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats aber, Teile der Revision wieder aufnehmen zu wollen.

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