Ja zu Mehrwert-Abschöpfung auf Baulandgewinne im Thurgau

Grünes Licht für die Mehrwert-Abschöpfung auf Baulandgewinne im Thurgau: Die Stimmberechtigten haben am Sonntag das neue Planungs- und Baugesetz mit 29’431 gegen 16’031 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 30,2 Prozent.

Besitzer von Bauland werden künftig zur Kasse gebeten (Bild: sda)

Grünes Licht für die Mehrwert-Abschöpfung auf Baulandgewinne im Thurgau: Die Stimmberechtigten haben am Sonntag das neue Planungs- und Baugesetz mit 29’431 gegen 16’031 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 30,2 Prozent.

Wer im Thurgau Gewinn erzielt, weil sein Land in die Bauzone eingezont wird, muss in Zukunft 20 Prozent des Mehrwerts an den Staat abliefern. Das abgeschöpfte Geld wird für für den Abbruch oder die Sanierung von Altbauten oder für Auszonungen eingesetzt.

Die Mehrwert-Abschöpfung als Instrument für einen haushälterischen Umgang mit Boden war im Grossen Rat umstritten. Bürgerliche Ratsmitglieder ergriffen das Behördenreferendum.

Die eidgenössischen Räte nahmen den Gegnern jedoch bereits vor dem Abstimmungskampf im Thurgau den Wind aus den Segeln. Sie beschlossen in der Frühjahrssession eine Mehrwert-Abschöpfung nach gleichem Muster.

Als wirtschaftsfeindlich bezeichneten die Gegner die neuen Vorschriften, grosse Parkplätze von Einkaufszentren sowie öffentliche Parkplätze in Zentren zu bewirtschaften. Zudem müssen verkehrsintensive Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Sportanlagen künftig mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein.

Gartenhaus ohne Bewilligung

Eine Vereinfachung sieht das neue Gesetz für Kleinbauten vor: Wer ein Gartenhäuschen, kleine Solaranlagen und dergleichen baut, braucht dafür in Zukunft keine Bewilligung mehr.

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