Der Bundesrat will den Schutz von Wolf, Bär und anderer geschützter Tierarten lockern. Er schlägt vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sofern die Wildtiere grossen Schaden anrichten, Menschen gefährden oder die Artenvielfalt bedrohen.
Probleme gibt es, seit Grossraubtiere Lebensraum in der Schweiz zurückerobern. Vor allem die Tierhalter im Berggebiet haben Mühe mit dem Wolf, da immer wieder Tiere gerissen werden. Bären bereiten vereinzelt Probleme, weil sie die Scheu verlieren und sich Siedlungen nähern. Eine Revision des Jagdgesetzes soll diese Konflikte entschärfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Neu sollen die Behörden nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben können, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Bedingung wäre, dass die Tiere Lebensräume oder die Artenvielfalt bedrohen, Menschen gefährden oder grossen Schaden anrichten, der mit zumutbarem Aufwand nicht abzuwenden ist.
Auch die Zuständigkeiten würden neu verteilt. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Abschuss bewilligen. In Zukunft würde der Bundesrat jene Tierarten bezeichnen, deren Bestand reguliert werden darf. Der Entscheid, ob die geschützten Tiere tatsächlich erlegt werden dürfen, würde dann bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden. Die Population darf durch die Abschüsse jedoch nicht gefährdet werden.
Der Wolf wird im Gesetzesentwurf ausdrücklich erwähnt, obwohl er gemäss Berner Konvention zu den streng geschützten Tierarten gehört. Ausnahmen sind aber möglich im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder zur Verhütung ernster Schäden. Der Bundesrat hat bereits 2013 die Zusicherung eingeholt, dass eine Bestandesregulation unter bestimmten Umständen mit dem Abkommen vereinbar wäre.
Mit der Revision des Jagdgesetzes sollen auch die Schonzeiten angepasst werden. Allen einheimischen Arten soll eine Schonzeit gewährt werden, während gebietsfremde Arten wie Damhirsch, Sika und Mufflon ganzjährig gejagt werden dürften. Die Schonzeiten von Wildschwein und Kormoran würden gemäss dem Entwurf gekürzt. Neu unter Schutz stehen würden das Rebhuhn und der Haubentaucher, während die Saatkrähe neu gejagt werden dürfte.
Schliesslich schlägt der Bundesrat eine gewisse Vereinheitlichung bei der Jagdberechtigung vor. Diese wird weiterhin von den Kantonen erteilt und ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton. Voraussetzung ist eine bestandene Jagdprüfung. Die Prüfungsgebiete, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz sowie Umgang mit Waffen und Treffsicherheit sollen neu inhaltlich vereinheitlicht und von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.
Die Revision ist durch verschiedene Vorstösse aus dem Parlament ausgelöst worden. Darunter sind die Motion Engler, die eine Bestandesregulation verlangt, oder die Motion Fournier, die eine Anpassung der Berner Konvention zum Ziel hat.