In der Schweiz können geschützte Wildtiere künftig leichter gejagt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Jagdverordnung verabschiedet. Neu sind Abschüsse auch möglich, wenn Wölfe, Luchse oder Kormorane Jäger und Fischer konkurrenzieren.
Wildtiere würden die Kulturlandschaft der Schweiz bereichern, teilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Sie würden aber auch Schäden und Konflikte verursachen. Es gelte deshalb zwischen Schutz und Nutzung ein Gleichgewicht zu finden.
Die vom Bundesrat verabschiedete revidierte Jagdverordnung sieht vor, dass Kantone Tiere zum Abschuss frei geben können, wenn diese Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern.
Bewilligung zwingend
Für einen Abschuss ist allerdings eine Bewilligung des Bundes notwendig. Auch darf die Artenvielfalt nicht gefährdet werden. Die Verordnung tritt am 15. Juli in Kraft.
In der Vernehmlassung wurde die neue Verordnung von Umweltschutzorganisationen heftig kritisiert. Dass Eingriffe auch möglich sein sollen, wenn Wildtiere Jäger und Fischer konkurrenzieren, wurde als „fatalen Paradigmenwechsel“ bezeichnet.
Bereits heute ist der Abschuss von Wölfen oder Luchsen möglich. Bevor die Wildhüter ein Tier aber aufs Korn nehmen können, muss nachgewiesen werden, dass es in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl Nutztiere gerissen hat.