Baselland hat lange Zeit gezögert. Jetzt kommt der Kanton aber nicht mehr um die Einführung einer Mehrwertabgabe herum. Die Regierung hat eine Gesetzesvorlage dazu in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Satz liegt beim Bundes-Minimum von 20 Prozent.
Basel-Stadt erhebt bereits seit rund 40 Jahren bei Wertsteigerungen von Grundstücken durch einen Zonenänderung eine Mehrwertabgabe von 50 Prozent. Das Baselbiet drückte sich bis jetzt um die Einführung, obwohl das Bundesrecht diese zwingend einfordert.
Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit zwei Jahren ist nun ein revidiertes Bundes-Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis in drei Jahren umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht.
Das Bundes-Raumplanungsgesetz fordert konkret eine Abgabe von mindestens 20 Prozent auf Planungsvorteile. Auf dieses Minimum will sich das Baselbiet beschränken. Die Einnahmen daraus will die Baselbieter Regierung mit dem Mehrwertabgabe-Gesetz bei Neueinzonungen von Bauland in die Kantonskasse fliessen lassen, bei Um- und Aufzonungen hingegen an die Standortgemeinde.
Einfordern erst ab 20 Prozent Mehrwert
Auch sonst verfolgt der Landkanton eine Minimalvariante. Einfordern will die Regierung die neue Abgabe erst, wenn der Mehrwert bei Einzonungen 20 Prozent des Flächenpreises übersteigt. Die Werte sollen unabhängig und objektiv durch Fachleute erhoben werden. Eigentümer sollen zudem ihre Planungskosten abziehen können, explizit etwa bei Quartierplanungen.
Inhaltlich sollen die Einnahmen nach Bundesrecht zum einen für die Abgeltung von Planungsnachteilen verwendet werden, zum anderen für Raumplanungsmassnahmen wie Kulturland-Erhaltung oder bessere Flächennutzung. Die Regierung will den Kantons-Einnahmenanteil primär für entschädigungspflichtige Auszonungen im Sinne faktischer Enteignungen verwenden.
Bei Auf- und Umnutzungen sollen Mehrwerte erst abgeschöpft werden, wenn die zusätzliche Nutzung mindestens die Hälfte der vorherigen ausmacht – bei Wohnbauten nach Bruttogeschossfläche gerechnet, bei Industrie und Gewerbe nach Gebäudevolumen. Das blosse Legen von Baulinien soll gemäss Vorlage keine Mehrwertabgabepflicht bringen.
Mehrwertabgabe alter Zankapfel
Das Thema Mehrwertabgabe werde auch im Baselbiet «sehr kontrovers diskutiert», stellt die Regierung in ihrer Mitteilung weiter fest. Entsprechend wichtig sei die nun eingeleitete Vernehmlassung. Der Landrat hatte noch 1997 eine entsprechende kantonale Gesetzesvorlage abgelehnt.
Die Gemeinde Münchenstein BL hatte bei einer grösseren Umzonung nicht mehr auf den Kanton Baselland warten mögen und 2013 eine kommunale Mehrwertabgabe eingeführt. Regierung und Kantonsgericht Kanton hatten sie zurückgepfiffen und mit der ausstehenden kantonalen Regelung vertröstet. Die Gemeinde zog vors Bundesgericht.
Die Regierungsvorlage hält nun fest, dass mit dem neuen Gesetz für separate kommunale Abgaben kein Spielraum bestehe. Infrastrukturkosten würden etwa durch Erschliessungsabgaben mitgetragen.
Basel-Stadt kassiert 50 Prozent der Mehrwerte
Der Kanton Basel-Stadt hat schon seit 2000 eine Mehrwertabgabe. Ihr Satz liegt mit 50 Prozent weit über dem bundesrechtlichen Minimum. Beispielsweise die Neugestaltung der Elisabethenanlage beim Bahnhof SBB wurde aus dem entsprechenden Fonds bezahlt.
Unterschiedlich geregelte Abgaben kennen auch die Kantone Neuenburg (Satz: 20 Prozent) , Genf (15 Prozent) und Thurgau (20 Prozent). Die Waadt ermächtigt die Gemeinden zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, andere Kantone ermöglichen vertragliche Abschöpfungen durch die Gemeinden.