Jetzt wird die Gasttaxe auch für AirBnB-Touristen fällig

Basel-Stadt will künftig auch von Touristen, die ihre Übernachtung über eine Vermittlungsplattform wie AirBnB gebucht haben, eine Beherbergungs-Abgabe verlangen. Dies sieht ein neues Gasttaxengesetz vor, das auf Anfang 2018 in Kraft treten soll.

Die Basler Regierung will auch von AirBnB-Touristen Gasttaxen erheben.

(Bild: Keystone)

Basel-Stadt will künftig auch von Touristen, die ihre Übernachtung über eine Vermittlungsplattform wie AirBnB gebucht haben, eine Beherbergungs-Abgabe verlangen. Dies sieht ein neues Gasttaxengesetz vor, das auf Anfang 2018 in Kraft treten soll.

Von AirBnB-Touristen profitierte der Kanton Basel-Stadt bis anhin nicht. Mit einem neuen Gasttaxengesetz will die Regierung jetzt dafür sorgen, dass Hotels und Betriebe der Parahotellerie gleich lange Spiesse haben. Künftig soll deshalb von sämtlichen Übernachtungsgästen eine Gasttaxe erhoben werden – nicht nur für jene konventioneller Betriebe. Dies geht aus einer Mitteilung der Regierung von Dienstag hervor. 

Der Kanton soll im Rahmen des neuen Gesetzes Vereinbarungen mit Vermittlungsplattformen abschliessen können, um den administrativen Aufwand bei kleinen Anbietern und den Behörden tief zu halten. Mit AirBnB hat das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) deshalb bereits Gespräche aufgenommen.

Das aktuelle Gasttaxen-Gesetz stammt noch aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.

Der Community-Vermittler soll sich verpflichten, für seine Gäste in Basel-Stadt die Gasttaxe einzuziehen und dem Kanton abzuliefern. Eine «Lex AirBnB» sei das neue Gasttaxengesetz jedoch nicht, sagte Samuel Hess, Leiter Wirtschaft beim AWA, auf Anfrage. Es gebe noch diverse andere Anbieter.

Vorgesehen ist im neuen Gesetz auch die Möglichkeit, Beherbungsbetriebe einer Registrierungspflicht zu unterstellen. Von einem griffigeren Sanktionsrecht erhoffen sich die Behörden zudem bessere Instrumente für die Bekämpfung von Missbräuchen, um so fairere Marktbedingungen für alle Beherbergungsbetriebe schaffen zu können.

Ersetzen soll das neue Gasttaxengesetz das heutige Gesetz, das noch aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammt. Dieses sei in mehreren Punkten veraltet und genüge den heutigen und künftigen Ansprüchen nicht mehr, heisst es in der Mitteilung.

200’000 bis 300’000 Franken Mehreinnahmen

Letztes Jahr resultierten aus der Gasttaxe brutto 4,3 Millionen Franken. Durch das neue Gesetz erhofft sich die Regierung zusätzliche 200’000 bis 300’000 Franken Mehreinnahmen pro Jahr. Wie viele Gäste via AirBnB oder andere Plattformen in Basel eine Übernachtung buchen, ist den Behörden nicht bekannt.

Klar ist aber, dass die Regierung mit dem neuen Gesetz nicht nur den Kreis jener ausweiten will, welche die Gasttaxe bezahlen müssen. Sie soll auch angehoben werden: Bisher betrug die Taxe 3.50 Franken pro Übernachtung. Künftig ist eine Bandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken vorgesehen.

Die Mehreinnahmen sollen Basel Tourismus laut Regierung «wichtige Impulse» verleihen. Zwar wird ein Teil der zusätzlichen Mittel für eine höhere Abgeltung der Leistungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) benötigt, doch sind auch zusätzliche Angebote für die Übernachtungsgäste vorgesehen.

Geplant ist, aus dem bisherigen «Mobility Ticket» einen eigentlichen Gästepass zu machen, der diverse Vergünstigungen und Gratisangebote umfasst. Das neue Gesetz kommt nun in den Grossen Rat. In Kraft treten kann es frühestens Anfang 2018.

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