Der Streit um das Erbe des 2002 gestorbenen Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld hat wohl ein Ende. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag die bislang letzte noch offene Frage geklärt – zuungunsten des Verlegersohnes Joachim Unseld.
Damit steht fest, dass Joachim Unseld nicht mehr bekommt als seinen von der Witwe Ulla Unseld-Berkéwicz festgestellten Pflichtteil von rund 800’000 Euro. Das ist etwa ein Drittel dessen, was Unseld fordert. Er wollte zum Urteil keine Stellung nehmen.
Pflichtteil oder nicht
In diesem letzten Verfahren ging es um das kniffelige Problem, ob die von Siegfried Unseld zu Lebzeiten auf seine Frau übertragene Unterbeteiligung an einer Stiftung in den Pflichtteil eingerechnet werden muss. Knackpunkt ist, dass die Beteiligung erst nach dem Tod des Verlegers wirksam wurde.
Der Vertreter von Ulla Unseld-Berkéwicz argumentierte, dass diese Schenkung bereits zu Lebzeiten Gültigkeit besessen habe und deshalb beim Erbe nicht berücksichtigt werden muss.
Joachim Unselds Anwalt hielt dagegen, die Beteiligung sei vor dem Tod des Verlegers nicht mehr als eine leere Hülse gewesen. Ihre Wirksamkeit habe sie erst nach dem Tod entfaltet und sei somit Teil des Erbes.
Dem widersprach jetzt der Bundesgerichtshof und folgte damit den Entscheidungen in den Vorinstanzen. Die Übertragung der Beteiligung entspreche einer Schenkung unter Lebenden. Die damit verbundenen Werte fliessen also nicht ins Erbe ein. Den Streitwert bezifferte das Gericht mit rund 640’000 Euro.
Von einem Streit zum nächsten
Heinrich Lübbert vom Vorstand der Unseld-Stiftung geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten damit beendet sind. Sie hatten begonnen, als Ulla Unseld-Berkéwicz nach dem Tod ihres Mannes die Leitung des Verlages übernahm.
Nach etlichen Prozessen und dem umstrittenen Umzug des Verlages nach Berlin trennte sich Joachim Unseld, Geschäftsführer der Frankfurter Verlagsanstalt, vor zwei Jahren von seinen Beteiligungen an Suhrkamp.
Damit ist der Verlag allerdings nicht zur Ruhe gekommen. Denn seit fünf Jahren liegt die Unseld-Witwe auch im Clinch mit ihrem Mitgesellschafter Hans Barlach, der offenbar die Führung übernehmen will. Bereits mehrfach trafen sie sich vor Gericht, unter anderem wegen übler Nachrede.
Vor gut zwei Monaten ging Barlach erneut zum Angriff über und verklagte Unseld-Berkéwicz wegen Kompetenzüberschreitung und Veruntreuung. Das Urteil steht noch aus.