Journalist hält seine Quelle in der Affäre Nef weiter geheim

Am Zürcher Obergericht ist am Mittwoch der Journalist befragt worden, der die Affäre Nef ins Rollen brachte. Wer ihm die Polizei-Dokumente über den damaligen Armeechef Roland Nef zugespielt hatte, wollte er aber erneut nicht preisgeben.

Der damalige Armeechef Roland Nef stolperte 2008 über seine Vergangenheit (Archiv) (Bild: sda)

Am Zürcher Obergericht ist am Mittwoch der Journalist befragt worden, der die Affäre Nef ins Rollen brachte. Wer ihm die Polizei-Dokumente über den damaligen Armeechef Roland Nef zugespielt hatte, wollte er aber erneut nicht preisgeben.

Es war bereits das zweite Mal, dass der freie Mitarbeiter der „SonntagsZeitung“ vor dem Obergericht erscheinen musste. Wie bei der ersten öffentlichen Befragung im Dezember 2011 berief sich der 64-Jährige auch bei diesem Termin auf den partiellen Quellenschutz.

Das bedeutet, dass der Journalist dem Gericht zwar bereitwillig Auskunft gab, wie die Artikel zu Stande kamen, die Armeechef Roland Nef stürzten und zum Rücktritt von Bundesrat Samuel Schmid beitrugen. Wer ihm die Dokumente über den eingestellten Stalking-Fall zuspielte, gab er jedoch nicht preis.

Verraten wollte er nur, dass es der dafür verurteilte ehemalige Stadtpolizist Fredi Hafner nicht gewesen sei. Das Obergericht versuchte am Mittwoch, den Journalisten mit zahlreichen Nachfragen doch noch zur Herausgabe der Quelle zu bewegen – jedoch ohne Erfolg.

Keine Beugehaft für den Journalisten

Auf die im Gesetz vorgesehene schärfste Massnahme bei der Zeugenbefragung verzichtete das Gericht: Der Journalist wurde nicht für 24 Stunden in Beugehaft gesteckt, damit man die Quelle aus ihm herausholen könnte. Das Gericht beurteilte Beugehaft als unverhältnismässig. Zudem sei die Beugehaft in diesem Fall kein taugliches Mittel, um den Zeugen zu einer Aussage zu bewegen.

Nicht befragt wurde an diesem Mittwoch der Angeklagte selbst, der ehemalige Polizist Fredi Hafner, ein langjähriger Kollege des Journalisten. Er gab beim erstinstanzlichen Prozess zwar zu, sich die Nef-Dokumente aus rein polizeilichem Interesse angesehen zu haben. Er habe sie jedoch nicht weitergegeben.

Das Bezirksgericht Zürich glaubte ihm nicht und verurteilte ihn wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken.

Nächster Termin in der juristischen Nachbearbeitung des Falls Nef ist der Nachmittag des 8. November. Dann wird der verurteilte Ex-Polizist Hafner vor dem Obergericht aussagen – und wohl erneut seine Unschuld beteuern.

Nächster Artikel