Ab dem 1. Februar 2013 können junge Ausländer ohne Papiere in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.
Um eine berufliche Grundbildung absolvieren zu können, müssen jugendliche Sans-Papiers gut integriert sein, also eine Landessprache beherrschen, und die schweizerische Rechtsordnung beachten.
Zudem müssen sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt. Die Teilnahme an Brückenangeboten rein theoretischer Natur soll ebenfalls an die Mindestdauer von fünf Jahren angerechnet werden. Dies sei in der Vernehmlassung gewünscht worden, heisst es in der Mitteilung.
Als Reaktion auf Kritik in der Vernehmlassung wurde eine weitere Voraussetzung eingeführt: Die betroffenen Personen müssen sich bei der Einreichung des Gesuchs über ihre Identität ausweisen. Eine solche Offenlegungspflicht kommt auch bei anderen Härtefällen zur Anwendung.
Ferner beschloss der Bundesrat, dass jugendliche Sans-Papiers innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer obligatorischen Schulzeit ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einreichen können. Der Vernehmlassungsentwurf sah Gesuche unmittelbar nach Schulabschluss vor.
Geregelt ist der Zugang zur Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Damit setzt der Bundesrat eine Motion von Nationalrat Luc Barthassat (CVP/GE) um, welche die Räte im Jahr 2010 gutgeheissen hatten. Heute können Sans-Papiers zwar ein Gymnasium oder eine Hochschule besuchen, aber keine Berufslehre absolvieren. Das Parlament wollte diese Ungleichbehandlung beseitigen.