Wer im Jugendalter bereits straffällig wird, hat ein höheres Risiko, als Erwachsener rückfällig zu werden. Das gilt insbesondere für minderjährige Straftäter, die mehrere oder schwere Straftaten begangen haben.
Laut einer Studie des Bundesamts für Statistik (BFS) wird ein Viertel der minderjährigen Straftäter im Alter von 18 bis 23 Jahren von einem Erwachsenengericht erneut verurteilt.
Das Risiko einer erneuten Verurteilung bei Volljährigkeit werde aber nicht nur von der kriminellen Laufbahn beeinflusst, schreibt das BFS in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Auch das Alter, das Geschlecht oder die Art und Schwere der Straftaten würden das Rückfallrisiko beeinträchtigen.
Zahl der Vorstrafen erhöht das Risiko
Die Rückfallwahrscheinlichkeit liegt bei Minderjährigen mit leichteren Straftaten deutlich tiefer. Nur jeder Sechste der untersuchten jugendlichen Straftäter, die wegen Übertretungen verurteilt wurden, ist als Volljähriger nochmals rückfällig geworden. Bei denjenigen, die wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt wurden, waren es bereits rund 30 Prozent.
Multiple Gesetzesverstösse scheinen das Risiko ebenfalls zu erhöhen. Bei den Verurteilten, die gleich vier Jugendstraftaten begangen hatten, wurden fast zwei Drittel rückfällig. Bei Jugendlichen mit nur einer Vorstrafe waren es lediglich 20 Prozent.
Auch bei Minderjährigen, die gegen mehrere verschiedene Gesetze verstossen, steigt die Rückfallrate. Mit 43 Prozent wiesen diese Personen ein nahezu doppelt so hohes Rückfallrisiko auf wie diejenigen, die nur gegen ein Gesetz verstossen haben (20 Prozent).
Die Studie legt zudem einen Zusammenhang zwischen der Art der Verstosses und der Rückfälligkeit nahe. So wurden Personen eher rückfällig, die als Minderjährige ein Verbrechen oder Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Strassenverkehrsgesetz verübt hatten als jene, die gegen das Strafgesetzbuch verstossen hatten.
Männer werden häufiger rückfällig
Personenbezogene Merkmale wie Alter und Geschlecht scheinen einen Einfluss auf die Rückfallrate zu haben. So ist das Wiederverurteilungsrisiko für Kinder und Jugendliche umso höher, je kürzer vor der Volljährigkeit die letzte Straftat begangen wird. Das heisst, ein später Ausstieg aus der Straffälligkeit im Jugendalter bedeutet ein höheres Risiko, als Erwachsener rückfällig zu werden.
Bei den rückfälligen Personen handelt es sich zudem meist um Männer. Minderjährige verurteilte Jungen weisen mit 31 Prozent ein nahezu viermal so hohes Risiko auf, als Volljährige nochmals straffällig zu werden. Bei den verurteilten Jugendlichen sind die Jungen auch insgesamt deutlich übervertreten. Rund ein Viertel der minderjährig Verurteilten ist männlich.
Für die Studie ausgewählt wurde eine Gruppe von 6649 im Jahr 1992 in der Schweiz geborene minderjährige Schweizer Staatsangehörige, die eine Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Strassenverkehrsgesetz (SVG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) begangen haben.