Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Verfahren in einem Fall von Datendiebstahl bei der Schweizer Privatbank Julius Bär ausgeweitet. Es wird gegen zwei weitere Verdächtige ermittelt.
Die BA bestätigte eine entsprechende Meldung in der „NZZ am Sonntag“. Somit laufen Ermittlungen gegen insgesamt drei Personen.
Zusätzlich zum Verdacht auf Wirtschaftsspionage werde mittlerweile auch wegen Geldwäscherei ermittelt. Nur eine der drei beschuldigten Personen befinde sich in Untersuchungshaft, sagte BA-Sprecherin Jeanette Balmer am Sonntag.
Diese Person, ein ehemaliger Angestellter, war im August entlassen und daraufhin verhaftet worden, wie Julius Bär damals bestätigte. Er soll Kundendaten gestohlen und an Steuerfahnder aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen weitergegeben haben.
Die Bank ging zu dem Zeitpunkt noch davon aus, der mutmassliche Datendieb habe im Alleingang gehandelt. Um wie viele Daten es sich handelte, kommunizierte Julius Bär nicht.
Schon im Oktober 2010 hatten die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden eine CD mit Daten von Julius Bär erworben. Es folgten zahlreiche Ermittlungen sowie Selbstanzeigen mutmasslicher Steuersünder. Im April 2011 zahlte die Bank 50 Mio. Euro, damit die deutschen Behörden ihre Ermittlungen gegen die Bank und ihre Mitarbeiter einstellen.