Die Bank Julius Bär kann einen Rechtsstreit zu den Akten legen. Ein Gericht in dem asiatischen Stadtstaat hat eine Schadenersatzklage abgewiesen.
Der Fall sei in Übereinstimmung verworfen und für die Privatbank abgeschlossen worden, teilte das Geldhaus am Dienstag mit.
Zwei ehemalige Kunden hatten die Niederlassung des Vermögensverwalters in Singapur in Zusammenhang mit Verlusten auf Wertpapier-Transaktionen in den Jahren 2007 und 2008 auf umgerechnet insgesamt 90 Millionen Franken eingeklagt.
Julius Bär hatte die Vorwürfe bereits vor drei Jahren bestritten. Die Verfahrenskosten trägt das Gericht.