Junge Frau greift vermeintlichen Dieb mit abgebrochener Flasche an

Eine junge Frau hat Selbstjustiz verübt und einem vermeintlichen Handtaschendieb mit einer abgebrochenen Flasche das Gesicht zerschnitten. Das Bezirksgericht Zürich hat sie am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tatwaffe Glas: Eine Frau wurde zu 32 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (Symbolbild) (Bild: sda)

Eine junge Frau hat Selbstjustiz verübt und einem vermeintlichen Handtaschendieb mit einer abgebrochenen Flasche das Gesicht zerschnitten. Das Bezirksgericht Zürich hat sie am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sprach die heute 23-jährige Mazedonierin im Wesentlichen wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig. Auch muss sie dem Opfer Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 15’000 Franken bezahlen.

Zudem ordnete das Gericht während des Strafvollzugs eine ambulante Psychotherapie an. Sollte diese nicht fruchten, droht der Frau eine längere stationäre Massnahme.

Der Staatsanwalt hatte wegen schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Der Frau kamen ihr Geständnis und eine leichte Verminderung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit zugute.

Wodkaflasche als Tatwaffe

Laut Anklage war die Frau zusammen mit zwei Begleitern am 19. November 2010 spät am Abend an Zürcher Langstrasse unterwegs. Plötzlich ging das Trio auf einen vermeintlichen Handtaschendieb los.

Die Frau schlug dem Opfer eine Wodkaflasche gegen den Kopf und trat auf es ein. Als es auf dem Boden lag und von den beiden Begleitern ebenfalls malträtiert wurde, schnitt sie ihm mit einer Glasscherbe die linke Gesichtshälfte auf.

Die Frau wurde kurz nach der Tat verhaftet und sass seither im Gefängnis. Während dieser Zeit stellt sich heraus, dass sie bereits im Mai 2010 in einem Zürcher Club einem Gast in den rechten Arm gebissen und dessen Bruder mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte.

Die aus Rümlang ZH stammenden Begleiter erhielten wegen des Angriffs bedingte Freiheitsstrafen von je 14 Monaten auf Bewährung. Die beiden knapp über 20-Jährigen leben bei den Eltern und müssen sich bei einer Probezeit von je zwei Jahren bewähren.

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