Junge Frau im Tötungsdelikt von Boudry erneut freigesprochen

Eine junge Frau, die 2011 im neuenburgischen Boudry versehentlich einen Freund mit einer Armeewaffe erschossen hatte, kommt auch vor der zweiten Instanz ohne Strafe davon. Das Neuenburger Kantonsgericht sprach sie von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und des Verstosses gegen das Waffengesetz frei.

Die Schweizer Armeepistole, eine SIG-Sauer P 220 (Bild: sda)

Eine junge Frau, die 2011 im neuenburgischen Boudry versehentlich einen Freund mit einer Armeewaffe erschossen hatte, kommt auch vor der zweiten Instanz ohne Strafe davon. Das Neuenburger Kantonsgericht sprach sie von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und des Verstosses gegen das Waffengesetz frei.

Die junge Frau hatte mit dem Waffenbesitzer und einem Freund im November 2011 mit Softair-Waffen hantiert, die wie echte Waffen aussahen. Der Gastgeber – ein Unteroffizier in der Armee – nahm danach seine Armeepistole und Munition hervor.

Als der Waffenbesitzer kurz weg war, schoss die junge Frau dem Freund in die Brust. Sie dachte dabei, dass es sich um eine falsche Waffe handelt. Der in der Region wohnhafte Mann starb kurz später an den Folgen des fatalen Irrtums.

Es gebe keine Elemente, die zeigten, dass sich die Frau bewusst war, dass sich eine richtige Waffe auf dem Tisch befand, sagte die Richterin des Strafgerichtshofes des Kantonsgerichts. Das Verhalten der jungen Frau lasse nicht auf mangelnde Vorsicht schliessen, zumal das Opfer sie dazu aufforderte, abzudrücken.

Waffenbesitzer erstinstanzlich verurteilt

Nach Ansicht der Anwältin der Mutter des Opfers schoss die Frau absichtlich und nahm damit in Kauf, den Freund zu verletzen, auch wenn sie dachte, eine Softair-Waffe in den Händen zu halten. Die Angehörigen hatten den erstinstanzlichen Freispruch weitergezogen. Die Opferanwältin forderte vergeblich die gleiche Verurteilung wie für den Waffenbesitzer.

Dieser war vom Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers wegen fahrlässiger Tötung und Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Er kassierte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Franken. Sein Urteil wurde von keiner der Parteien angefochten.

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