Eine junge Mutter soll 2009 ihr sieben Monate altes Kind mit Heroin im Schoppen getötet haben. Am Montag wurde die 25-Jährige vom Kreisgericht St. Gallen mangels Beweisen freigesprochen.
Die Frau hatte alle Vorwürfe von sich gewiesen. Sie habe ihre Tochter geliebt und ihr nie Schaden zugefügt. Sie habe gehofft, dass sie mit dem Kind und ihrem damaligen Freund eine Familie sein könne. Vielleicht habe sie naiv an die Liebesbeziehung geglaubt, doch habe sie ihr niemals das eigene Baby geopfert, betonte sie.
Die Anklage wirft der Frau vor, sie habe ihr Baby bewusst mit Drogen im Schoppen getötet, damit sie ungestört mit dem Freund zusammen sein könne. Der Staatsanwalt beschrieb die Liebesbeziehung als einseitig obsessiv. Während sie von ihm besessen gewesen sei, habe er weiterhin engen Kontakt mit seiner früheren Lebenspartnerin gehabt, mit der er ein Kind habe.
Mord, vorsätzliche oder fahrlässige Tötung
Die Beschuldigte habe sehr unter diesem Zustand gelitten, sei depressiv gewesen und habe stark abgenommen. Der Staatsanwalt stellte einen dreiteiligen Strafantrag. Er gehe davon aus, dass die Frau das Kind bewusst habe beseitigen wollen.
Möglicherweise sei jedoch ihre Absicht gewesen, es lediglich ruhig zu stellen oder aber mit dem Töchterchen einen erweiterten Suizid zu begehen. Die Anklage stellte sich auf den Standpunkt, dass die Beschuldigte wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung oder fahrlässiger Tötung verurteilt werden müsse.
Liebevolle Mutter
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Für eine Verurteilung fehlten jegliche Beweise. Niemand wisse, was sich zugetragen habe. Die Version der Anklage mit den Drogen im Schoppen sei nicht bewiesen. Es gebe eine Fülle anderer Möglichkeiten, weshalb das Baby an der Drogenvergiftung gestorben sei.
Auch der Freund komme als Täter in Frage. Da dieser schwer drogenabhängig sei, könne man zudem nicht ausschliessen, dass das Heroin aus Versehen mit einem kontaminierten Löffel oder Essgeschirr in den Körper des Kindes gelangt sei. Das Baby sei nachweislich nicht vernachlässigt gewesen, was auf einen liebevollen Umgang der Mutter mit dem Kind hindeute.
Beweislage genügt nicht
Das Kreisgericht St. Gallen sprach die Frau frei. Es lasse sich nicht mit Sicherheit sagen, was in jener Nacht wirklich passiert sei. Die Beweislage genüge für eine Verurteilung nicht. Sicher aber sei, dass der Tod des Kindes eine Tragödie sei.
Einen Schuldspruch gab es jedoch wegen Irreführung der Rechtspflege. Während der Zeit ihrer Beziehung geriet der Freund mit 93 statt 50 km/h in der Stadt St. Gallen in eine Radarkontrolle. Weil er Angst hatte, seinen Fahrausweis zu verlieren, sagte die Angeklagte bei der Polizei aus, sie habe den Wagen gelenkt.