Nicht lange freuen konnte sich ein 21-jähriger Aargauer Raser über seinen Führerausweis: Kurz, nachdem er sein «Billett» nach einem Entzug beim Strassenverkehrsamt wieder in Empfang genommen hatte, wurde er erneut rückfällig.
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Hendschiken AG donnerte er mit 105 km/h an einem Radargerät der Polizei vorbei. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine strafbare Überschreitung von 51 km/h. Damit ist der Tatbestand eines Raserdelikts knapp erfüllt.
Der Führerausweis wurde ihm wieder entzogen und das Auto auf Verfügung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, wie die Aargauer Kantonspolizei am Samstag vermeldete. Auch strafrechtlich wird der Unbelehrbare verfolgt.