Junger Autolenker wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat einen jungen Autolenker wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt. Er hatte in Solothurn 2011 mit einem entwendeten Auto einen Unfall verursacht. Der bosnische Staatsangehörige ist geständig.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat einen jungen Autolenker wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt. Er hatte in Solothurn 2011 mit einem entwendeten Auto einen Unfall verursacht. Der bosnische Staatsangehörige ist geständig.

Bei der Kollision mit einem stehenden Auto im Baseltorkreisel waren die Lenkerin und ein Kind sowie der Unfallfahrer leicht verletzt worden. Beide Autos erlitten bei der Kollision am 11. Oktober 2011 Totalschaden.

Zuvor war der Junglenker mit dem entwendeten Fahrzeug unter Missachtung mehrere Verkehrsregeln durch das Wasseramt und Solothurn gefahren. Er entzog sich einer Polizeikontrolle. Der Angeklagte war zur Tatzeit 18 Jahre alt gewesen.

Der Lenker habe die möglichen Folgen seiner unverantwortlichen Fahrweise vorhergesehen und den Tod von Verkehrsteilnehmern in Kauf genommen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Daher sei er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt worden. Der Beschuldigte muss sich zusätzlich wegen weiterer Straftaten, insbesondere wegen Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten, vor Gericht verantworten.

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