Jungwölfe eines Rudels dürfen ab Mitte Juli unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden. Der Bundesrat hat die Jagdverordnung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Die Kantone erhalten mehr Kompetenzen beim präventiven Abschuss.
Heute leben laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der Schweiz zehn bis fünfzehn Einzelwölfe und ein Rudel am Calanda GR mit acht bis zehn Tieren. In den vergangenen Wochen rissen Wölfe unter anderem in den Kantonen Ob- und Nidwalden, Wallis und Uri mehrere Schafe. Die Urner Regierung gab einen Wolf zum Abschuss frei.
Für den Bundesrat ist klar, dass sich die Wölfe in den nächsten Jahren weiter ausbreiten und neue Rudel entstehen werden. Dies werde auch in Zukunft zu Kontroversen führen, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Längerfristig verlange die Situation eine Anpassung des Jagdgesetzes. Die Vorarbeiten dazu seien im Gang.
Um dem Wolf kurz- und mittelfristig Herr zu werden, hatte das Parlament in der Frühjahrssession den Wolf zum präventiven Abschuss freigegeben, wenn er dem Menschen zu nah kommt. In der Folge hat der Bundesrat die Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen detaillierter in der Jagdverordnung geregelt. Bis anhin war das sogenannte Konzept Wolf massgebend.
Nur bei Herdenschutz
Neu in die Verordnung eingefügt wurde laut dem Bundesrat ein Artikel zur Regulierung von Wolfsrudeln. Mit Zustimmung des BAFU kann der Kanton den Bestand regulieren, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels mit Jungtieren mindestens fünfzehn Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden. Angerechnet werden nur Nutztiere in Gebieten, in denen zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind.
Zudem soll der Abschuss von Jungwölfen möglich werden, wenn sich diese regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und aggressiv werden oder zu wenig Scheu zeigen. Um den Schutz der Art zu gewährleisten, wird die Abschussquote im Streifgebiet eines Rudels auf maximal die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere beschränkt.
«Geschossen werden dürfen Jungtiere nur im Jahr ihrer Geburt und im Folgejahr», schreibt der Bundesrat. Die Elterntiere seien zu schonen.
Kantone erhalten mehr Kompetenzen
Mit aggressiven oder gefährlichen Einzeltieren wird laut der revidierten Jagdverordnung unverändert verfahren: Wölfe können abgeschossen werden, wenn sie im ersten Jahr ihres Auftauchens mindestens 35 Schafe oder Ziegen in vier Monaten oder 25 Nutztiere in einem Monat gerissen haben.
In den Folgejahren wird ein Abschuss ab fünfzehn gerissenen Nutztieren innert vier Monaten möglich. Auch hier werden Nutztiere nicht angerechnet, die in Gebieten getötet werden, in denen trotz früherer Schäden keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind.
Die Kantonen haben beim Abschussentscheid künftig mehr Kompetenzen. Sie können ohne Einbezug des BAFU verfügen, ob die gesetzlichen Bedingungen für den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfes erfüllt sind. Das BAFU nimmt nur noch die Oberaufsicht wahr.
Umweltverbände unzufrieden
Der erleichterte Abschuss von Wölfen soll den Anliegen von Bauern, Jägern und der Bevölkerung aus den Bergregionen Rechnung tragen. Bislang durfte ein Wolf nur dann geschossen werden, wenn er eine gewisse Anzahl Schafe reisst, grosse Schäden beim Wild anrichtet oder Menschen erheblich gefährdet. Für den Abschuss brauchte es eine Bewilligung des Bundes.
Umwelt- und Tierschutzkreisen stiessen die Ansätze in der Jadgverordnung in der Vernehmlassung sauer auf. Der Schweizer Tierschutz nennt die Revisionspläne «eine behördliche Überreaktion auf den gegen Anwesenheit von Wölfen gerichteten politischen Druck».
Auch der Verein CHWOLF kann der Revision wenig abgewinnen und kritisiert wie die anderen Organisationen auch, dass ein «fundiertes und fachgerechtes Konzept für ein langfristiges Wolf- und Raubtiermanagement gänzlich fehlt». Er warnt davor, dass die geplanten Massnahmen die Populationsentwicklung in der Schweiz «ernsthaft und nachhaltig gefährden».