Jura verlangt von Dopingsünder Stéphane Joly 29’000 Franken zurück

Die jurassische Regierung bittet den Langstreckenläufer Stéphane Joly zur Kasse, nachdem dieser wegen Dopings gesperrt wurde. Er soll dem Kanton Jura 29’000 Franken zurückzahlen.

Stephane Joly am Murtenlauf 2011 (Archiv) (Bild: sda)

Die jurassische Regierung bittet den Langstreckenläufer Stéphane Joly zur Kasse, nachdem dieser wegen Dopings gesperrt wurde. Er soll dem Kanton Jura 29’000 Franken zurückzahlen.

Joly hatte zwischen 2008 und 2012 finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten, wie die jurassische Regierung mitteilte. In diesem Zusammenhang unterzeichnete er auch die Ethik-Charta im Sport, in der sich Sportler unter anderem zum Verzicht auf Doping verpflichten.

Da Joly gegen diese Regel verstiess, verlangt die jurassische Regierung nun 29’000 Franken zurück, die der Langstreckenläufer in den Jahren 2011 und 2012 erhalten hat. Es ist das erste Mal, dass es im Jura zu einer solchen Situation kommt.

Joly wurde wegen Dopings beziehungsweise Auffälligkeiten im Blutprofil zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt.

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