Jurassische Regierung für einheitlichen Mindestlohn im Kanton

Im Kanton Jura soll ein einheitlicher Mindestlohn von 19,25 Franken pro Stunde verankert werden. Das schlägt die Regierung in einem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf vor.

Der jurassische Volkswirtschaftsdirektor Michel Probst (Archivbild) (Bild: sda)

Im Kanton Jura soll ein einheitlicher Mindestlohn von 19,25 Franken pro Stunde verankert werden. Das schlägt die Regierung in einem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf vor.

Die Regierung des Kantons Jura macht sich stark für einen einheitlichen Mindestlohn. Es werde bald keine unangemessenen Löhne mehr im Kanton geben, sagte Volkswirtschaftsdirektor Michel Probst am Donnerstag in Delsberg vor den Medien. Das neue Mindestlohngesetz folgt auf das Volks-Ja zur Initiative «Un Jura aux salaires décents» (Anständige Löhne im Jura) der Jeunesse socialiste et progressiste jurassienne (JSPJ). Der Jura würde damit nach Neuenburg der zweite Kanton mit Mindestlohn.

Bei der vorgesehenen Lohnuntergrenze von 19,25 Franken pro Stunde verdient ein Arbeitnehmer bei 42 Arbeitsstunden pro Woche rund 3500 Franken im Monat. Dies entspreche dem Minimalbedarf gemäss den Bestimmungen zu den AHV-/IV-Ergänzungsleistungen; es sei ein «sozialer», nicht ein «wirtschaftlicher» Lohn, sagte Probst.

Die Bundesgesetzgebung beschränkt in diesem Bereich den Spielraum der Kantone. Respektiert werden muss laut der Regierung jedoch auch die Absicht der Initianten, gegen Tieflöhne anzugehen, weshalb der Mindestlohn ausreichend hoch anzusetzen sei.

Regelung mit Ausnahmen

Die Regelung soll für alle Arbeitnehmer gelten, soweit in ihrer Branche nicht ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Mindestlöhne vorsieht. Ausgenommen blieben auch Arbeitnehmer im öffentlichen Recht, Lehrlinge, bestimmte weitere Jungarbeitnehmer wie Au Pair, Familienmitarbeiter und Angestellte in der Landwirtschaft.

In der Landwirtschaft wäre der Mindestlohn unverhältnismässig und angesichts ausgedehnter Arbeitszeiten wirtschaftlich kaum tragbar, und viele Betriebe kämen in Schwierigkeiten, heisst es dazu in einer Mitteilung der Regierung. Anwendungsbereiche sieht sie dagegen etwa im Uhren-, Bäckerei-, Garagen- und Transportgewerbe.

Nach der Vernehmlassung soll die Gesetzesvorlage noch vor Jahresende ans Kantonsparlament gelangen. Verabschiedet werden muss sie innert zwei Jahren nach dem Ja zur Initiative, also bis März 2015.

Neuenburg bereits weiter

Eine Lohnuntergrenze von 20 Franken pro Stunde hat im vergangenen Mai bereits der Grosse Rat im Kanton Neuenburg festgelegt. Gelten soll die Regelung ab Januar 2015. Zuvor hatte das Neuenburger Stimmvolk 2011 den Mindestlohn in der Verfassung verankert. Andere Westschweizer Kantone hatten dagegen Mindestlöhne an der Urne verworfen.

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