Die Kontrolle bei Schweizer Waffenexporten ist zu lasch. Zu diesem Schluss kommen drei Juristen der Universitäten Zürich und Bern. Sie werfen dem Bund vor, zu oft Kriegsmaterial in Problemländer zu exportieren, ohne genau zu überprüfen, was damit wirklich geschieht.
Die als Diskussionspapier bezeichnete Untersuchung wurde von Simon Schädler (Uni Zürich) sowie von Flavia von Meiss und Alexander Spring (Uni Bern) verfasst und von der „NZZ am Sonntag“ aufgegriffen. Die drei Juristen sind Mitglieder des unabhängigen Think-Tanks Forum Aussenpolitik (foraus).
Versprechen nicht eingehalten
Die Schweiz exportierte letztes Jahr für rund 873 Millionen Franken Kriegsmaterial, 36 Prozent mehr als im Vorjahr. Zu Buche schlugen vor allem Exporte in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Letzten Juli hatte die SF-Sendung „Rundschau“ aufgedeckt, dass die libyschen Rebellen auch Schweizer Munition einsetzten, welche ursprünglich an Katar geliefert worden war. Nachdem sich der Golfstaat entschuldigt und versprochen hatte, künftig auf eine Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial zu verzichten, wurde ein vorübergehender Lieferstopp wieder aufgehoben.
Dieser Vorfall war für die foraus-Mitglieder Anlass für die Studie. Darin kommen sie zum Schluss, dass die Zusicherungen der Importeure von Schweizer Waffen, diese nicht an Drittstaaten zu veräussern, ihre Wirkung verfehlen: Die Schweiz überwache die Einhaltung dieser Versprechen nicht ausreichend; das müsse sich ändern.
Schwammige Formulierungen
Neue Bestimmungen seien nicht nötig. Es genüge, die bestehenden Gesetze strikte anzuwenden. Für eine konsequentere Kontrolle seien aber ausreichende finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Autoren räumen allerdings ein, dass gewisse Formulierungen zu wenig präzise und die Ermessensspielräume zu gross sind. Dies sei etwa dann der Fall, wenn von „schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen“ die Rede sei. Die Frage stelle sich, was unter „schwerwiegend“ oder unter „systematisch“ zu verstehen ist.
Auf die Verwendung rechtlich unbekannter Begriffe sei zu verzichten, fordern die Autoren. Verstösse seien durch einen sofortigen Exportstopp zu sanktionieren.