JUSO setzen sich im Rechtsstreit um Vasella-Fotomontage durch

Die Schweizer Jungsozialisten (JUSO) haben sich im Rechtsstreit um eine Fotomontage, auf der Novartis-Präsident Daniel Vasella halbnackt zu sehen ist, vor dem Aargauer Obergericht durchgesetzt. Das Obergericht hob das vom Bezirksgericht Baden AG verfügte Verbot der Montage auf.

Jungsozialisten bei einer Demonstration im Oktober 2011 vor dem Privatsitz des Novartis-Präsidenten Daniel Vasella in Risch am Zugersee (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweizer Jungsozialisten (JUSO) haben sich im Rechtsstreit um eine Fotomontage, auf der Novartis-Präsident Daniel Vasella halbnackt zu sehen ist, vor dem Aargauer Obergericht durchgesetzt. Das Obergericht hob das vom Bezirksgericht Baden AG verfügte Verbot der Montage auf.

Das Urteil des Obergerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Wie die JUSO am Donnerstag aus dem Urteil zitieren, ist Novartis-Verwaltungsratspräsident Vasella zu einer der „herausragenden Symbolfiguren der politischen Abzocker-Kontroverse“ geworden.

Der Aussagekern des Plakates, Vasella müsse sich bei Annahme der Initiative auf Unangenehmes gefasst machen, stelle keine Persönlichkeitsverletzung dar. Die JUSO hatten sich mit einer Beschwerde gegen das vom Bezirksgericht Baden verhängte Verbot gewehrt.

Auch Bankenchefs fast nackt

Bei der Auseinandersetzung geht es um eine Fotomontage, mit der die JUSO für ihre eidgenössische Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ auf einem Flyer und im Internet geworben hatten. Auf der Montage waren auch die Chefs von Credit Suisse und UBS weitgehend nackt abgebildet.

Die im März 2011 eingereichte Initiative verlangt, dass Manager nicht mehr als 12 Mal so viel verdienen dürfen wie die Angestellten im gleichen Unternehmen mit dem tiefsten Einkommen.

Das Bezirksgericht Baden hatte 2011 auf Antrag von Vasella in einem summarischen Verfahren in Sachen Persönlichkeitsschutz entschieden, dass die JUSO nicht mit der Fotomontage werben dürfen.

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