Die Schweizer Jungsozialisten (JUSO) dürfen nach einem Entscheid des Bezirksgerichtes Baden AG nicht mit einer Fotomontage für eine Volksinitiative werben, auf der Novartis-Präsident Daniel Vasella halbnackt zu sehen ist. Die JUSO wollen das Urteil weiterziehen.
Die JUSO will vom Aargauer Obergericht auch prüfen lassen, ob sie die Anwalts- und Verfahrenskosten von 22’000 Franken bezahlen müssen. Der Entscheid des Bezirksgerichtes Baden sei „eine klare Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“, teilten die JUSO am Donnerstag mit.
Das Bezirksgericht hatte kürzlich seinen provisorischen Entscheid in einem summarischen Verfahren in Sachen Persönlichkeitsschutz bestätigt. Danach dürfen die JUSO nicht mit der Fotomontage für ihre Volksinitiative zur Beschränkung der Managerlöhne werben.
Busse bei Missachtung des Verbots
Bei Missachtung dieser Verfügung droht den Jungsozialisten eine Busse von bis zu 10’000 Franken. Die Eingabe wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes hatte Novartis-Verwaltungsratspräsident Vasella eingereicht.
Das Bezirksgericht Baden beschäftigte sich mit dem Streit, weil Anfang Januar SP-Vizepräsident Cédric Wermuth mit Wohnsitz Baden noch JUSO-Präsident gewesen war. Wermuth gab den Vorsitz mittlerweile ab. Im Oktober wählte das Aargauer Volk den Jungpolitiker in den Nationalrat.
Bei der Auseinandersetzung geht es um eine Fotomontage, mit der die JUSO für ihre eidgenössische Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ auf einem Flyer und im Internet geworben hatten. Auf der Montage waren auch die Chefs von Credit Suisse und UBS weitgehend nackt abgebildet.
Die im März eingereichte Initiative verlangt, dass Manager nicht mehr als 12 Mal so viel verdienen wie die Angestellten im gleichen Unternehmen mit dem tiefsten Einkommen.