Im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden sind letztes Jahr rund 2700 Telefonate und E-Mails in Echtzeit überwacht worden, 4 Prozent weniger als 2010. Die rückwirkenden Überwachungen nahmen um 8 Prozent auf knapp 5760 zu. Bei etwa der Hälfte aller Fälle ging es um Drogen-Delikte.
Diese Zahlen sind der am Dienstag veröffentlichten Statistik des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) zu entnehmen. Der Dienst ist dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement angegliedert.
Bei etwa der Hälfte der Überwachungen ging es um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Rund ein Fünftel der Anordnungen betraf qualifizierten Diebstahl. Beim Rest ging es um schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Mitgliedschaft in kriminellen Organisationen, schwere Vermögensdelikte sowie Menschenhandel.
Etwa 90 Prozent der Kontrollen wurden von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden angeordnet, 10 Prozent von jenen des Bundes.
Jede entsprechende Anordnung einer Staatsanwaltschaft muss zunächst von der zuständigen richterlichen Genehmigungsbehörde (Zwangsmassnahmengericht) der Kantone oder des Bundes geprüft und genehmigt werden. Der ÜPF-Dienst prüft dann seinerseits, ob die anordnende Behörde tatsächlich zuständig ist und ob sich die Überwachungsanordnung auf eine strafbare Handlung bezieht.
Erst dann weist der ÜPF-Dienst die Fernmeldedienstanbieter an, ihm die fraglichen Daten zu übermitteln. Der ÜPF-Dienst stellt die Ergebnisse dann den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Vom Inhalt der Daten und der betreffenden Ermittlungen erhält der ÜPF-Dienst selbst keine Kenntnis.