Der wegen der Tötung seiner Freundin verurteilte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius muss sich einer Psychotherapie unterziehen. Dies ordnete die Berufungskommission an, die über die vorzeitige Entlassung des 28-Jährigen in den Hausarrest entscheiden soll.
Pistorius müsse sich bewusst werden, welche Faktoren bei seiner Tat zu kriminellem Verhalten führten, teilte die Strafvollzugsbehörde am Dienstag mit. Die Therapie muss demnach auch fortgesetzt werden, sollte Pistorius in Hausarrest kommen.
Wann die Entscheidung darüber fällt, ist unklar. Die Kommission hatte am Montag beschlossen, die Entscheidung an den ursprünglichen Bewährungsausschuss zurückzuverweisen. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass Pistorius im November während der Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gericht weiter im Gefängnis sitzt.
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Mitte Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen und war dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er beteuerte stets, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben. Während des Prozesses kam allerdings heraus, dass er schon vorher bei zwei Gelegenheiten leichtfertig mit einer geladenen Waffe umgegangen war. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, sie strebt ein Urteil wegen Mordes und damit eine höhere Haftstrafe an.
Anfang Juni beschlossen die Strafvollzugsbehörden, Pistorius‘ Gefängnisstrafe Mitte August wegen guter Führung in Hausarrest umzuwandeln, doch bezeichnete Justizminister Michael Masutha die Entscheidung als verfrüht, sein Ministerium setzte den Beschluss daraufhin aus und beauftragte die Kommission mit der Prüfung.