Justiz sieht im Falle der Gezi-Proteste Schwimmbrille als Waffe

In der Metropole Istanbul sollen sich Teilnehmer der regierungskritischen Proteste vom Sommer unter anderem deshalb vor Gericht verantworten, weil sie bei den Demonstrationen Schwimmbrillen und Gasmasken trugen. Dies berichteten türkische Zeitungen am Freitag.

Strafbar: Demonstrant mit Gasmaske und Brille (Symbolbild) (Bild: sda)

In der Metropole Istanbul sollen sich Teilnehmer der regierungskritischen Proteste vom Sommer unter anderem deshalb vor Gericht verantworten, weil sie bei den Demonstrationen Schwimmbrillen und Gasmasken trugen. Dies berichteten türkische Zeitungen am Freitag.

Das zuständige Gericht in Istanbul liess eine entsprechende Anklageschrift gegen 23 Beschuldigte zu. Bei den Protesten hatten sich viele Demonstranten mit Gasmasken und Schwimmbrillen vor dem Tränengas der Polizei geschützt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in einer ersten Anklageschrift die Brillen und Masken sowie Motorradhelme und Flüssigkeiten zur Behandlung von Tränengasopfern als Beweismittel aufgeführt. Das Gericht lehnte die Anklage zunächst mit dem Hinweis ab, das Tragen von Schwimmbrillen sei an sich nicht strafbar.

Kein Schwimmbad in der Gegend

In einem Einspruch argumentierte die Staatsanwaltschaft, in der Gegend um den Istanbuler Gezi-Park, dem Zentrum der Proteste, gebe es kein Schwimmbad.

Die Beschuldigten hätten die Brillen und Masken mit der klaren Absicht getragen, sich Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften zu liefern. Daraufhin liess das Gericht die Anklage zu. Welche Strafen die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten verlangt, blieb zunächst offen.

Bei den wochenlangen Protesten, die sich an einem Bauprojekt im Gezi-Park entzündeten, wurden sechs Menschen getötet und 8000 weitere verletzt. Kritiker im In- und Ausland warfen den Behörden übertriebenen Gewalteinsatz gegen die Demonstranten vor.

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