Justizdirektor kritisiert Bundesgericht wegen «Carlos»-Entscheid

Nach dem Entscheid für ein neues Sondersetting für den Jugendstraftäter «Carlos» übt der Zürcher Justizdirektor Martin Graf in Zeitungsinterviews harsche Kritik am Bundesgericht. Dieses habe dem unkooperativen «Carlos» ermöglicht, dessen Wunschlösung durchzusetzen.

Der Zürcher Justizdirektor Martin Graf (Archiv) (Bild: sda)

Nach dem Entscheid für ein neues Sondersetting für den Jugendstraftäter «Carlos» übt der Zürcher Justizdirektor Martin Graf in Zeitungsinterviews harsche Kritik am Bundesgericht. Dieses habe dem unkooperativen «Carlos» ermöglicht, dessen Wunschlösung durchzusetzen.

Das Bundesgericht hatte die Zürcher Behörden für die Verhaftung «Carlos’» wegen Willkür gerügt. Der grüne Politiker Graf bringt dafür wenig Verständnis auf: «Ich meine nach wie vor, wir handelten richtig», sagte er in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger».

In Interviews mit der «Neuen Zürcher Zeitung», «Aargauer Zeitung» und «Der Landbote» äusserte sich Graf am Samstag ähnlich. Den Vorwurf, die Behörden hätten «Carlos» vor allem wegen des Drucks aus der Öffentlichkeit in eine geschlossene Anstalt gesteckt, weist Graf zurück.

«Carlos» und sein Umfeld hätten nun eine Lösung durchgesetzt, die aus Sicht der Behörden «nichtprioritär» sei, sagte Graf. Vorgezogen hätte er eine Unterbringung des Jugendlichen in der offenen Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon oder bei einer privaten Organisation, sagte Graf. Doch beides habe «Carlos» abgelehnt.

Die Zürcher Oberjugendanwaltschaft hatte am Freitag mitgeteilt, dass «Carlos» sich in einem neuen Sondersetting mit eigener Wohnung und Betreuung befinde. Dieses kostet 19’000 Franken pro Monat. Das frühere Setting war wegen der Kosten von 29’000 Franken pro Monat – inklusive Thaibox-Training – in die Kritik geraten und nach zahlreichen Medienberichten abgebrochen worden.

«Das müssen sie das Bundesgericht fragen»

«Es ärgert mich massiv, dass ein Jugendlicher Obstruktion mit Segen des Bundesgerichts betreiben kann.» Der Entscheid des Bundesgerichts widerstrebe ihm. Graf betont in den Interviews, dass das Zürcher Obergericht zu einem gegenteiligen Schluss gelangt sei. Die Juristen seien sich offenbar nicht einig.

Danach gefragt, wie er nun die Sicherheit gewährleisten wolle, gibt sich Graf gegenüber dem «Tages-Anzeiger» trotzig: «Da müssen Sie das Bundesgericht fragen.» Er glaube, dass es mit einer Eins-zu-Eins-Betreuung möglich sein sollte, die Sicherheit zu gewährleisten. «Wir hoffen, dass es gut kommt.»

Eigene Fehler räumt Graf allerdings auch ein: Das erste Sondersetting sei zu wenig straff geführt worden. Dann, nach der Verhaftung «Carlos’», sei zu wenig rasch eine neue Lösung gefunden worden. Und auch bei der Einschätzung von «Carlos’» Kooperationsbereitschaft sei ein Fehler passiert: Diese sei überschätzt worden.

Nächster Artikel