Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Die Medien hätten Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres verbreiten dürfen.
Dies gelte auch, wenn diese Umstände in der öffentlichen Verhandlung angesprochen wurden, wie das Oberlandesgericht Köln am Dienstag entschied.
Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagt und vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden war, hatte gegen die Berichterstattung mehrerer Medien geklagt. Vom Landgericht hatte er bereits Recht bekommen. Die Berufungen der Medien wurden nun ebenfalls zurückgewiesen.
Kachelmann hatte in der Vernehmung den üblichen und einvernehmlichen Sexualverkehr zwischen ihm und seiner Ex-Freundin detailliert geschildert. Die drei verklagten Medien hatten Einzelheiten darüber verbreitet.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts wurde damit in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Das Interesse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen, hiess es.
Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe.
Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden. Bis zu einer Verurteilung gelte zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Das Oberlandesgericht hat Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.