Jörg Kachelmann hat seine ehemalige Geliebte auf Schadenersatz verklagt. Der Schweizer Wetter-Moderator fordert einen Betrag in der Höhe von 13’352,69 Euro von der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte.
Das sind die Kosten für Gutachten, die Kachelmann zu seiner Verteidigung erstellen liess. Am kommenden Mittwoch (31. Oktober) wird am Landgericht Frankfurt verhandelt.
In der 26 Seiten langen Klageschrift argumentiert Kachelmanns Anwältin, Claudia D. habe vorsätzlich falsch ausgesagt und sich selbst Verletzungen zugefügt, um Kachelmann ins Gefängnis zu bringen.
Deshalb habe sie die Kosten der Verteidigung zu ersetzen – unter anderem für rechtsmedizinische und aussagepsychologische Gutachten. Diese seien „direkte Folge der von der Beklagten veranlassten, unrechtmässigen Verhaftung und anschliessenden Untersuchungshaft“.
Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann am 31. Mai 2011 freigesprochen. Der Vorsitzende Richter hatte allerdings bei der Urteilsverkündung betont: „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.“
Kläger trägt Beweislast
Genau das müsste der 54-jährige Kachelmann nun beweisen: Dass er unschuldig ist und Claudia D. ihn falsch beschuldigt hat. Denn anders als im Strafverfahren trägt er im Zivilprozess als Kläger die Beweislast.
Anfang Oktober hatte Kachelmann zu seinem Fall ein Buch veröffentlicht und jüngst einen Teilerfolg errungen: Er darf Claudia D. einer Gerichtsentscheidung zufolge „Falschbeschuldigerin“ nennen.