Kachelmann verliert Schadenersatz-Prozess gegen Ex-Geliebte

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt am Montag im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.

Jörg Kachelmann (Archiv) (Bild: sda)

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat den Schadenersatz-Prozess gegen seine ehemalige Geliebte in erster Instanz verloren. Zweieinhalb Jahre nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, wies das Landgericht Frankfurt am Montag im Zivilverfahren seine Klage auf Ersatz von Gutachterkosten ab.

Die Zivilkammer habe «nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können», dass die Ex-Geliebte wissentlich falsch ausgesagt habe, hiess es zur Begründung. Kachelmanns Anwältin kündigte Berufung an.

Die Ex-Geliebte hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13’000 Euro geklagt.

Beweislast liegt beim Kläger

Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass die ehemalige Partnerin bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat. Dies ist ihm nicht gelungen.

Das Gericht habe beide Parteien angehört, sagte der Vorsitzende Richter. «Die Angaben standen sich im entscheidenden Kernbereich vollkommen unvereinbar gegenüber.» Dem Gericht sei klar, dass Kachelmanns Ex-Freundin im Strafverfahren zu verschiedenen Punkten des Randgeschehens nachweislich falsche Angaben gemacht hatte.

Andererseits sei zu berücksichtigen, dass auch Kachelmann «in anderen Bereichen ein recht grosses Talent an den Tag gelegt hat, Scheinwirklichkeiten zu errichten».

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen – zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch die Ex-Partnerin verbunden sei.

Das Zivilgericht sei an die Feststellungen des Strafgerichts zwar nicht gebunden, sagte der Richter – aber auch «nicht so frei, dass wir ohne triftigen Grund diese Erkenntnisse unter den Tisch fallen lassen können».

Kachelmann

will Fall weiterziehen

«Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen», sagte Kachelmanns Anwältin nach der Verkündung. «Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst.» Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt.

Kachelmann wolle «nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde», sagte Kachelmanns Anwältin. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäss erfolgt. «Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit.»

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