Mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sei es bereits jetzt nicht mehr zulässig, dass deutsche Bundesländer auf illegale Weise Schweizer Bankdaten kaufen würden. Dies erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag gegenüber der Sendung „Echo der Zeit“ des Schweizer Radios (SR).
Käufe von Steuer-CDs wie im jüngsten Fall von Nordrhein-Westfalen seien zu vermeiden und hätten keine Rechtfertigung mehr, erklärte die Bundespräsidentin weiter. Deutschland habe sich mit der Unterzeichnung des Abkommens ab diesem Tag dazu verpflichtet, keine illegal beschafften Daten mehr zu erwerben. Die deutsche Regierung habe immer zu verstehen gegeben, dass sie dies auch so sehe.
Widmer-Schlumpf räumte allerdings ein, dass der deutschen Regierung bis zur Ratifizierung und dem Inkrafttreten des Abkommens „die Hände gebunden“ seien. Derzeit könne die Bundesregierung den einzelnen Bundesländern den Erwerb von Steuer-CDs noch nicht verbieten.
Zudem sagte die Finanzministerin gegenüber dem Schweizer Fernsehen SF und Radio SR, sie habe bereits früher darauf hingewiesen, dass das Abkommen erst mit Inkrafttreten umsetzbar sei.
Interpretationsspielraum vorhanden
Das deutsche Finanzministerium hatte am Montag verlauten lassen, Interpretationsspielraum gebe es insbesondere bei der gesonderten Erklärung zum Abkommen, Deutschland werde sich „nicht mehr aktiv um den Kauf von CDs bemühen“. Die Formulierung „aktiv bemühen“ versteht man in Berlin offenbar so, dass Deutschland nicht von sich aus tätig wird, um Daten zu erwerben.
Wenn die deutschen Finanzbehörden hingegen Daten angeboten bekommen, seien sie nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet, das zu prüfen, erklärte ein Ministeriumssprecher. Und dann verbiete das Abkommen – auch nach seiner Ratifizierung – weder angebotene Daten entgegenzunehmen, noch dem Informanten dafür Geld zu bezahlen.
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble liess jedoch seinerseits über einen Sprecher verlauten, es sei „schwer vorstellbar“, dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens der Erwerb solcher Daten noch Sinn mache.
Es sei „richtiger, sachgerechter und hilfreicher“ in einem systematischen Ansatz Regeln für die Vergangenheit und Zukunft zu schaffen. Diese Ziele würden mit dem Steuerabkommen realisiert.