Die teilweise Entmachtung des Stadtammanns von Baden AG, des Grünen-Politikers Geri Müller, könnte zum Juristenfutter werden. Unklar ist, ob der Stadtrat das Recht hat, Müller das Fachressort zu entziehen. Müller kann an Sitzungen weiterhin mitentscheiden.
Nach einem Mehrheitsbeschluss des Badener Stadtrates nimmt Geri Müller bis auf weiteres nur noch die ihm per Gesetz zugeordneten Funktionen wahr. Damit reagierte die kommunale Exekutive auf den Entscheid von Müller, am kommenden Montag die Arbeit trotz der Nackt-Selfie-Affäre wieder aufzunehmen.
Ganz ohne Aufgaben bleibt Stadtammann Müller jedoch nicht. Er leitet weiterhin die Stadtratssitzungen, kann mitreden und mitentscheiden, wie Heinz Kubli, Stadtschreiber von Baden, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Müller bleibe auch Vorsteher der Polizei und der Verwaltung. Zudem vertrete Müller die Stadt gegen Aussen. Der Stadtrat stütze sich bei seinem Entscheid auf das Gemeindegesetz des Kantons. Das Gesetz verpflichtet eine Exekutive dazu, die Verwaltung zu organisieren.
Konkrete rechtliche Bestimmungen darüber, ob einem Mitglied des Stadtrates ein Ressort entzogen werden könne, bestünden jedoch nicht, hielt Kubli fest. Die Gemeindeordnung von Baden regle nicht explizit, dass ein Amtsträger nur noch die per Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen dürfe. Auch auf Kantonsebene bestehe keine entsprechende Grundlage.
Müller unterschreibt die Entscheide der Exekutive
Müller steht gemäss Stadtschreiber keinem Fachressort mehr vor und kann daher keine Fachgeschäfte in den Stadtrat einbringen. Über die Geschäfte abstimmen könne er jedoch sehr wohl – und er werde die Entscheide der Exekutive auch unterschreiben, sagte Kubli.
Der 53-jährige Müller war als Stadtammann bislang für das Ressort Finanzen, Dienste, Standortmarketing und Stadtentwicklung zuständig. Für dieses Ressort zeichnet interimistisch Vizeammann Markus Schneider (CVP) verantwortlich.
Die Amtszeit von Müller, der im Herbst 2013 als Stadtammann wiedergewählt worden war, dauert bis 2017. Gemäss dem Rechtsdienst der Gemeindeabteilung im kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres kann der Stadtammann nicht zum Rücktritt gezwungen werden.
Möglich sei jedoch, dass der Stadtrat ihm die Ressorts wegnehme und ihn faktisch kalt stelle, sagte Martin Süess vom Rechtsdienst, Mitte August auf Anfrage.
Ähnlicher Fall endete in neuer Aufgabe
Für Schlagzeilen gesorgt hatte ein ähnlicher Fall in der Stadt La-Chaux-de-Fonds NE. SVP-Politiker Jean-Charles Legrix war dort von seinen vier Amtskollegen zunächst entmachtet worden. Die Kollegen entzogen ihm sämtliche Aufgaben und verweigerten ihm den Zugang zu seinem Büro.
Der Politiker reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein und erhielt Recht. Das Gericht kam zum Schluss, dass eine rechtliche Grundlage für die Entmachtung von Legrix fehlte. Die Exekutive teilte die Departemente anders auf – und Legrix erhielt eine neue Aufgabe.