Ferienreisende werden am Zürcher Flughafen an einem Stand darauf aufmerksam gemacht, dass der Import von gefälschten Produkten in die Schweiz verboten ist. Die falsche Rolex-Uhr und die Gucci-Handtaschen-Kopie werden vom Zoll eingezogen und vernichtet, wenn sie entdeckt werden.
Wer in den Ferien sich gefälschte Produkte von ansonsten teuren Luxuslabels andrehen lässt, kann beim Zoll nicht auf Kulanz zählen. Die Kampagne «Stop Piracy» am Zürcher Flughafen will deshalb die Ferienreisenden für das Thema sensibilisieren.
Bei falschen Rolex-Uhren und Gucci-Handtaschen kennt der Zoll kein Pardon. Auch Produkte, bei denen es sich «nur» um kleine Souvenirs zum privaten Gebrauch handle, würden den Touristen abgenommen, sagte Jürg Herren, Vizepräsident von «Stop Piracy» am Mittwoch am Informationsstand unter dem Motto «Hände weg von Fälschungen!».
Touristen nicht kriminalisieren
In der Schweiz muss der Tourist, der mit einem gefälschten Produkt erwischt wird, nicht mit einer Busse rechnen. In Nachbarländern wie Frankreich und Italien müssen allerdings nicht nur gewerbsmässige Händler mit gefälschten Produkten mit happigen Strafen rechnen, sondern auch Einzelpersonen mit Fake-Souvenirs.
Wer mit seiner gefälschten Gucci-Tasche in die Schweiz eingereist ist, ohne vom Zoll erwischt zu werden, und später damit nach Italien oder Frankreich reist, kann auch bei dieser «Zweiteinfuhr» gebüsst werden.
Kein Kavaliersdelikt
Die Schweiz will Touristen, die gefälschte Markenprodukte importieren, nicht kriminalisieren, wie Stop-Piracy-Geschäftsführer Lukas Lüthi sagte. Es gehe bei der Sensibilisierungskampagne vielmehr darum darzulegen, dass der Kauf von Fälschungen – selbst beim «armen Strassenverkäufer» – das organisierte Verbrechen unterstütze und kein Kavaliersdelikt sei.
«Fälscher handeln rücksichtslos», sagte Herren. Das Gesetz müsse, um konsequent zu sein, auch beim Konsumenten ansetzen, denn ohne Nachfrage bestehe auch kein Angebot.
Während früher vor allem hochwertige Taschen, Uhren und andere Markenartikel gefälscht wurden, sind es heute vielfach auch einfachere Produkte – wie Elektronikzubehörteile -, die gefälscht werden, sagte Daniel Tschudin, stellvertretender Leiter der Zollstelle Zürich-Flughafen. Gefährlich für die Käuferinnen und Käufer werde es bei Medikamenten, Spiel- und Werkzeugen aus unsicheren Quellen.
Zöllner letztes Jahr 2722 mal fündig geworden
Im ersten Halbjahr 2013 behielt die Zollstelle Zürich-Flughafen wie im Vorjahr in über 700 Fällen Waren wegen Verletzung von Marken- und Designrechten zurück. Häufig stammen die Fälschungen laut Tschudin aus der Türkei und Südostasien.
Gesamtschweizerisch wurden die Schweizer Zollstellen im letzten Jahr in 2722 Fällen fündig. Gegenüber dem Vorjahr war dies eine relativ geringe Zunahme um 4 Prozent. 2009, im ersten Jahr nach einer Gesetzesverschärfung, waren es erst 780 Fälle.
In neun von zehn Fällen gelangten 2012 die beanstandeten Produkte über einen der drei internationalen Flughäfen Zürich, Genf und Basel in die Schweiz. 10 Prozent wurden bei Grenzübergängen an der Landesgrenze aufgedeckt.
Über 60 Prozent der Markenpiraterie-Artikel waren Handtaschen, Reisetaschen, Geldbeutel oder Ähnliches, 18 Prozent Uhren und Schmuck. 9 beziehungsweise 8 Prozent der beanstandeten Fälle waren Kleidungsgegenstücke oder Accessoires.
Die Markenpiraterie-Statistiken der Eidgenössischen Zollverwaltung EVZ für das Jahr 2012 sind öffentlich einsehbar.