Kanadier Magnotta legt Berufung gegen Mordurteil ein

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre könnte erneut vor Gericht kommen: Der Kanadier Luka Rocco Magnotta hat Berufung gegen den Schuldspruch wegen des Aufsehen erregenden Mordes an seinem Sexualpartner eingelegt.

Luka Rocco Magnotta (m.) hat Berufung eingelegt (Archiv) (Bild: sda)

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre könnte erneut vor Gericht kommen: Der Kanadier Luka Rocco Magnotta hat Berufung gegen den Schuldspruch wegen des Aufsehen erregenden Mordes an seinem Sexualpartner eingelegt.

Im am Montag eingereichten Antrag bezeichnete die Verteidigung des 32-Jährigen das Urteil als «unangemessen und durch die Beweislage nicht gedeckt» und forderte einen neuen Prozess.

Magnottas Anwalt Luc Leclair warf unter anderem einem Jurymitglied Voreingenommenheit vor und machte ein Fehlverhalten des Richters Guy Cournoyer im Umgang mit der Jury geltend. Cournoyer habe das fragliche Jurymitglied trotz bestehender Bedenken nicht abberufen.

Magnotta, der früher einmal als Pornodarsteller gearbeitet hatte, war am 23. Dezember wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Damit müsste er mindestens 25 Jahre ins Gefängnis. Zu den Anklagepunkten gegen Magnotta gehörten neben Mord Leichenschändung, Verbreitung obszönen Materials sowie Belästigung von Politikern.

Magnotta hatte gestanden, im Mai 2012 den chinesischen Studenten Lin Jun getötet und die Leiche anschliessend zerstückelt zu haben. Filmaufnahmen der Tat stellte er ins Internet.

Der Torso seines Opfers wurde in einem Koffer im Müll nahe Magnottas Wohnung in Montréal gefunden, später entdeckte die Polizei den Kopf in einem Park. Magnotta schickte laut Anklage zudem die Hände und Füsse seines Opfers an politische Parteien in Ottawa sowie an zwei Grundschulen in Vancouver.

Nach der Tat war der Kanadier über Frankreich nach Deutschland geflohen. Nach ein paar Tagen wurde er in einem Internetcafé in Berlin-Neukölln erkannt und liess sich dort von der Polizei widerstandslos festnehmen.

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