Die zunehmende Gewalt gegenüber den Aargauer Staatsangestellten veranlasst die Aargauer Regierung zum Handeln: Nach der Professionalisierung der Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) will sie nun auch die notwendige Rechtsgrundlage für das Einholen von Daten über gefährliche Personen schaffen.
Wenn die FAPS bei den Strafverfolgungsbehörden Daten über drohende oder gewalttätige Personen einholen will, läuft sie heute oft gegen eine Mauer, weil die dazu notwendige gesetzliche Grundlage fehlt. Dies will die Regierung jetzt mit einer Teilrevision des Organisationsgesetzes nachholen, wie sie am Freitag mitteilte.
In gewissen Fällen auch Vermittlung
Gleichzeitig soll im Rahmen dieser Teilrevision auch verankert werden, welche beratenden und präventiven Aufgaben die FAPS künftig hat. In Fällen mit geringem Risiko soll die FAPS nach erteilter Einwilligung der Beteiligten beispielsweise auch vermitteln dürfen.
In schwer abschätzbaren Grenzfällen soll es ihr zudem erlaubt werden, punktuell auf das Fachwissen kantonsinterner Experten zurückzugreifen. Bei hohem Gefährdungspotential soll sie deren vorgesetzte Stelle informieren dürfen, damit entsprechende Schutzmassnahmen eingeleitet werden können.
Grosse Zielgruppe
Die Zielgruppe der FAPS ist gross: Sie kann von Mitgliedern des Grossen Rats, des Regierungsrates und der Gerichte in Anspruch genommen werden. Auch Mitarbeitende der Departemente und der Staatskanzlei können sich an diese Fachstelle wenden.
Die FAPS steht auch den Mitarbeitenden der selbständigen und unselbständigen Staatsanstalten sowie Lehrpersonen und Mitarbeitenden kantonaler Schulen offen. Zudem soll sie ihr Angebot bei Bedarf und entsprechenden Ressourcen auch den Gemeinden für deren Behördenmitglieder, Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen zur Verfügung stellen können.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. März 2014. Die Beratungen im Grossen Rat sind im Jahr 2015 vorgesehen, das Inkrafttreten auf Anfang 2016.