Kanton Aargau: Boxenstopp für strategisches Gesundheitspapier

Die Aargauer Regierung schiebt die Ausarbeitung einer Botschaft zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025 auf die lange Bank. Weil im Gesundheitsdepartement (DGS) ein Wechsel bevorsteht, soll sich der neue Vorsteher oder die neue Vorsteherin damit befassen.

Die Aargauer Regierung schiebt die Ausarbeitung einer Botschaft zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025 auf die lange Bank. Weil im Gesundheitsdepartement (DGS) ein Wechsel bevorsteht, soll sich der neue Vorsteher oder die neue Vorsteherin damit befassen.

Die Anhörung zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025 hatte vor einem Jahr stattgefunden. Die Auswertung der Antworten zeigte, dass für die Mehrheit der Strategien und Schwerpunkte positive Bewertungen vorliegen.

Erkenntnisse der Anhörung flossen in den ersten Strukturbericht Gesundheit 2016 über das Gesundheitswesen im Kanton Aargau. Dieser wurde im August dieses Jahres publiziert und der Kommission Gesundheit und Sozialwesen des Grossen Rats Anfang September vorgestellt.

Der Aargauer Regierungsrat habe davon Kenntnis genommen, dass die Planung in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden sei. Mit Blick auf den bevorstehenden Führungswechsel im Departement Gesundheit und Soziales habe man aber beschlossen, sich in der nächsten Legislatur in neuer Zusammensetzung mit dem wichtigen Geschäft zu befassen, teilte die Regierung am Freitag mit.

Dennoch beauftragte die Regierung das Departement Gesundheit und Soziales, in den nächsten Monaten verschiedene Handlungsfelder vertieft weiter zu bearbeiten. Diese betreffen Massnahmen und Aspekte, die unter anderem für die Kostendämpfung relevant sind.

Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung wurde im Kanton Aargau 2005 erstmals aufgelegt und 2010 überarbeitet. Sie ist Bestandteil des neuen Berichtswesens der Abteilung Gesundheit, welches das strategische Berichtswesen in Form der Gesamtplanung und das operatives Berichtswesen konsequent entkoppelt. Gemäss Spitalgesetz muss der Grosse Rat die periodisch zu überprüfende Gesundheitspolitische Gesamtplanung genehmigen.

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