Der Kanton Aargau führt die 2010 beschlossene Standortförderung bis Ende 2020 befristet weiter. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit dem Stichentscheid des Parlamentspräsidenten Thierry Burkart (FDP) beschlossen. Die Regierung wollte das Gesetz unbefristet weiterführen.
Burkart hatte sich nach dem Pattentscheid von 63 zu 63 Stimmen für den Antrag der FDP ausgesprochen. Die FDP hatte den Antrag gestellt, das Gesetz erneut zu befristen – und zwar bis Ende 2020. Das Gesetz ist derzeit bis Ende 2016 befristet.
Das Gesetz schafft die Grundlage, damit sich der Aargau als Wirtschafts- und Wohnstandort besser verkaufen kann. In diesem Jahr wendet der Kanton für die Standortförderung 3,5 Millionen Franken aus, für 2016 sind 2,8 Millionen Franken vorgesehen.
Für die unbefristete Weiterführung machten sich CVP, SP, Grünliberale, Grüne, EVP und BDP stark. Alle Nachbarkantone würden über eine Standortförderung verfügen. Es gehe um ein qualitatives Wachstum, um Hightech statt Lagerhallen, hiess es. Rechtssicherheit und Kontinuität seien wichtig.
«Keine klare Aussage zur Wirkung»
Die FDP bemängelte, dass der Bericht zur Wirkung des Gesetzes keine klaren Aussage mache. Es sei nicht abschliessend klar, ob das Gesetz eine Wirkung erzielt habe. Die FDP stellte daher den Antrag, die Gültigkeit des Gesetzes um vier Jahre, bis Ende 2020, zu verlängern.
Die SVP-Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag klar, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die staatliche Aktivitäten müssten sich auf gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft konzentrieren, hiess es. Das Gesetz solle nicht einfach weitergeführt werden, sondern müsse revidiert werden. Die SVP fand auch für den Rückweisungsantrag keine Mehrheit.
Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann (SP) sagte, dem Aargau werde von den umliegenden Kantonen in der Regel nichts geschenkt. Deshalb müsse der Aargau die Standortförderung als Hightech- und Energiekanton in die eigenen Hände nehmen. Es brauche eine gesetzliche Grundlage für eine vernünftige Standortförderung.