Kanton Aargau heisst Beschwerde des VCS gegen Spreitenbach gut

Die Gemeinderat von Spreitenbach AG muss beim Gestaltungsplan für die Gewerbe- und Handelszone Ost über die Bücher gehen. Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat eine Beschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gegen den Plan gutgeheissen.

Die Gemeinderat von Spreitenbach AG muss beim Gestaltungsplan für die Gewerbe- und Handelszone Ost über die Bücher gehen. Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat eine Beschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gegen den Plan gutgeheissen.

Damit sei der Gestaltungsplan Ost nicht genehmigt, teilte das BVU am Freitag mit. Die vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung nicht genügt.

Das Projekt beinhaltet ein gemeinsames Parkhaus für den geplanten OBI-Fachmarkt und für das bestehende Einkaufszentrum Tivoli direkt daneben. Dieses Einkaufszentrum muss gemäss Kanton in die UVP einbezogen werden.

Der Gemeinderat hatte den Gestaltungsplan im August 2012 genehmigt. Gegen den Beschluss reichte der VCS Aargau beim Kanton eine Beschwerde ein.

Der Entscheid des BVU ist noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat kann gegen ihn beim kantonalen Verwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen.

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