Kanton Aargau kann beim Opernhaus Zürich mitreden

Der Aargauer Regierungsrat Alex Hürzeler ist bis 2015 Verwaltungsratsmitglied des Opernhauses Zürich. Alle Kantone, die an der interkantonalen Kulturlasten-Vereinbarung beteiligt sind, nehmen turnusmässig für eine Amtszeit Einsitz im Opernhaus-Verwaltungsrat.

Der Aargauer Regierungsrat Alex Hürzeler ist bis 2015 Verwaltungsratsmitglied des Opernhauses Zürich. Alle Kantone, die an der interkantonalen Kulturlasten-Vereinbarung beteiligt sind, nehmen turnusmässig für eine Amtszeit Einsitz im Opernhaus-Verwaltungsrat.

Hürzeler steht dem Departement Bildung, Kultur und Sport vor. Sein Verwaltungsratsmandat übernimmt er rückwirkend auf den 1. Juni, wie der Regierungsrat des Kantons Zürich am Freitag mitteilte. Es gilt für den Rest der Amtsdauer 2011-2015. Der Kanton Aargau leistet den höchsten Beitrag für die Nutzung der überregionalen Kultureinrichtungen im Kanton Zürich.

Nach Hürzeler kommt ein Vertreter oder eine Vertreterin eines anderen Vereinbarungskantons für eine Amtszeit dran. Der Zürcher Regierungsrat kann sechs der elf Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen.

Die interkantonale Kulturlasten-Vereinbarung gilt seit Anfang 2010. Mitglieder sind die Kantone Zürich, Aargau, Luzern, Zug, Schwyz und Uri. Von der Vereinbarung profitieren die Kantone Zürich (Opernhaus, Schauspielhaus, Tonhalle) und Luzern (KKL, Theater, Sinfonieorchester).

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