Kanton Aargau muss bei der Raumplanung über die Bücher

Der Kanton Aargau muss nach dem Ja des Schweizer Volkes zum Raumplanungsgesetz seinen Richtplan überarbeiten. Im Richtplan müssen die Grösse und die Verteilung des Siedlungsgebietes für die kommenden 25 Jahre festgelegt werden. Das ist ein grundlegender Wechsel.

Der Kanton Aargau muss nach dem Ja des Schweizer Volkes zum Raumplanungsgesetz seinen Richtplan überarbeiten. Im Richtplan müssen die Grösse und die Verteilung des Siedlungsgebietes für die kommenden 25 Jahre festgelegt werden. Das ist ein grundlegender Wechsel.

Die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erarbeitete einen ersten Grobentwurf für die konkrete Festsetzung des Siedlungsgebietes. Der Kanton stellte den Entwurf nun den Regionalplanungsgruppen (Replas) zu. Sie sollen den Plan mit den Gemeinden bearbeiten, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Damit sei sichergestellt, dass die Gemeinden mit den Replas ihre Vorstellungen über die räumliche Entwicklung und ihr kommunales Wissen in die Vorlage einbringen könnten.

Im Frühling 2014 sollen die Entwürfe der Richtplananpassungen öffentlich aufgelegt werden. Die Bevölkerung sowie Parteien und Organisationen werden sich dann auch zu einer Anpassung des kantonalen Baugesetzes äussern können.

Es geht unter anderem um eine Mehrwertabgabe, mit der mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft wird, der bei einer Neueinzonung von Bauland entsteht.

Siedlungsgebiet nicht längerfristig bezeichnet

Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons Aargau hat bis jetzt den rechtskräftigen Bauzonen entsprochen. Die Gemeinden beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.

Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen.

Nach dem Ja des Schweizer Volkes zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig. Neu muss das Siedlungsgebiet für die nächsten 25 Jahre über den ganzen Kanton festgelegt werden.

Für Aargau grundlegender Systemwechsel

Das Siedlungsgebiet muss alle Flächen umfassen, die voraussichtlich für die bauliche Entwicklung bis ins Jahr 2040 benötigt werden. Neben den bestehenden, rechtskräftigen Bauzonen gehören auch die Flächen dazu, in denen zukünftig Neueinzonungen bei nachgewiesenem Bedarf möglich sind.

Ausserhalb des Siedlungsgebiets hingegen sind keine Einzonungen mehr möglich. Für den Aargau ist dies ein grundlegender Systemwechsel. In anderen Kantonen wie Zürich und Zug gelten solche Spielregeln seit vielen Jahren.

Im März hatte das Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.

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